Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

horak Rechtsanwälte Fachanwälte für Urheberrecht Abmahnung Nutzungsrecht Lizenzvertrag Urhebervergütung Leistungsschutzrecht Verhandlungsführung für Urheber mit Produktions- und Vertriebsunternehmen Urheberrechtliche Prüfungen und Bewertungen insbesondere in den Teilbereichen Design und Kunst, sowie im Falle von Sprach-, Ton-& Bildwerken Urheberrecht

Kanzlei  Anwälte  Vergütung  Kontakt  Standorte
 

Musikrecht  Fotorecht  Hinterlegung  Markenschutz  Designschutz

Medienrecht  Verlagsrecht  Filmrecht  Bildrecht  Softwarerecht  Lizenzrecht  Wettbewerbsrecht  Urheber-FAQ
 · · ·

 

Startseite
 

:  Urheberrechtler  :  Entscheidungen  :  Beschwerdewert
 

Onlineberatung  
 

Urheberrecht Fachanwalt für Urheberrecht Urhebernutzungsrecht Bearbeitungsrecht Bildrecht Filmrecht Fernsehrecht Verlagsrecht Ausübende Küünstler Musikverlagsrecht internationales Urheberrecht Rechtsanwalt UrhG Urhebergesetz Kunsturheber Kunst darstellende Kunst Exklusivrecht Lizenzrecht kleine Münze Urhebernutzungsrecht öffentliche Widergabe Verbreitungsrecht Senderecht Urheberrechtsschutz Werkschutz geschütztes Werk Miturheber Lichtbild Lichtbildwerk Vervielfältigungsrecht Veranstaltungsrecht Tonträgerhersteller Sendeunternehmensrecht Datenbankherstellerschutz Filmwerk Laufbildschutz Sammelwerk Datenbankwerk Veröffentlichungsrecht Ausstellungsrecht öffentlichen Zugänglichmachung Widergaberecht Ton und Bild freie Benutzung Umgestaltung Vereerben des Urheberrechts Nutzungsrechte unbekannte Werkarten Zweckübertragungstheorie Zitatrecht privater Gebrauch  Urheberrechtsvergütung Verwertungsgesellschaften GEMA VG Wort GVL VG Medien Fachkanzlei Fachanwalt

 

 

 

Urheberrechtler
Urheberrecht
Urheber-FAQ
Medienrecht
Softwarerecht
Lizenzrecht
Wettbewerbsrecht
Bildrecht
Fotorecht
Filmrecht
Verlagsrecht
Musikrecht
Entertainmentrecht
Abmahnung
Urheberrechtsverletzung
Urhebergesetze
Urhebergesetz
KunstUrhG
Verlagsgesetz
Werbung
Musterverträge
Autorenvertrag
Creative Services Agreement
Fotoveröffentlichung
Künstlerexklusivvertrag
Onlinelizenzvertrag
Entscheidungen
Marlene Dietrich
Beschwerdewert
Atlanta
Schaufensterdekoration
Resellervertrag
Grundlagen
Leistungen
Vergütung
Onlineberatung
Kanzlei
Kontakt
Rechtsanwaelte
Impressum
Datenschutz
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
München
Stuttgart
Wien
Links
AGB

 

 

 

 

 

 

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@dieurheberrechtler.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
info@dieurheberrechtler.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
info@dieurheberrechtler.de

 

 

Beschwerdewert

 OLG Braunschweig

 

Geschäftsnummger: 2U55/01

 

(Landgericht Braunschweig 9 0 114/00 (16))

 

Beschluss

 

 In dem Rechtsstreit

 

 

..., Cremlingen,

 

- Berufungskläger, Beklagter und Anschlussberufungsbeklagter -

 

Prozessbevollmächtigte:       Rechtsanwälte ...  Braunschweig,

 

gegen

 

..., 38302 Wolfenbüttel,

 

- Berufungsbeklagter, Kläger und Anschlussberufungskläger -

  

Prozessbevollmächtigter: RAe Ritter, Gross & Partner, Steintorwall 1 A, 38100 Braunschweig,  

 

hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig am 3. 9. 2001 durch den Vizeprä­si­denten des Oberlandesgerichts Göring sowie die Richter am Oberlandesgericht Dr. Achilles und Dr. Weber-Petras beschlossen:

  

    Die Berufung des Beklagten gegen das Teil-Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 21. 2. 2001 (Aktenzeichen: 9 0 114/00) wird als unzulässig verworfen.

     Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

     Der Beklagte ist mit höchstens 1500 DM beschwert.

 

 

Dem Kläger wird für das Verfahren über die Berufung des Beklagten Prozesskosten­hilfe bewilligt. Ihm wird Rechtsanwalt ... zur Vertretung in diesem Verfahren beigeordnet.

 

Der Antrag des Klägers vom 26.6.2001, ihm für die beabsichtigte unselbständige An­schluss­berufung Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen. Insofern ist das Verfahren gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden insofern nicht erstattet.

 

Gründe

  

Das Landgericht Braunschweig hat den Beklagten mit dem am 21. 2. 2001 verkündeten Tei­lurteil im Wege der Stufenklage verurteilt, in der ersten Stufe dem Kläger Auskunft zu ertei­len und ge­ordnet Rechnung zu legen über sämtliche Vereinbarungen, welche er in Bezug auf die Verwertung der vom Kläger entworfenen Figur ,,Donky“ seit dem 1.6.1995 getroffen hat einschließlich der Namen und Anschriften der Lizenznehmer und der hierfür vereinbarten und erhaltenen Vergütun­gen. Wegen des weitergehenden Auskunftsanspruchs und hinsichtlich des Feststellungsantrages des Klägers hat es die Klage abgewiesen.

 

Gegen dieses Urteil hat der Beklagte form - und fristgerecht Berufung eingelegt. Die Beru­fung ist jedoch gemäß § 519 b ZPO als unzulässig zu verwerfen, weil der Wert des Be­schwerde­gegenstandes 1500 DM nicht übersteigt. Im Fall der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Ver­urteilung zur Erteilung einer Auskunft, zur Rechnungslegung oder dergleichen bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstandes gemäß § 511 a ZPO nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert sowie nach einem etwaigen Geheimhaltungs­interesses des Verurteilten, nicht aber nach dem Wert des Aus­kunftsanspruchs (BGH Großer Senat für Zivilsachen BGHZ 128, 85ff). Da hier ein Geheimhaltungsinteresse des Beklagten nicht gel­tend gemacht wird, kommt es nur auf den Zeit- und Kostenaufwand für die zu erteilende Auskunft bzw. Rechnungslegung an.

  

Dazu hat der Beklagte unterschiedlich vorgetragen. Zunächst hat er für 7 Geschäftsjahre je 3 Stunden Arbeit zu je 100 DM angesetzt und dazu ausgeführt, dass darin auch die Überprüfung und Ermittlung der aktuellen Namen und Anschriften enthalten seien. Zutreffend hat der Kläger dagegen eingewandt, dass letzteres nach dem Teilurteil nicht geschuldet sei.

  

Schließlich hat der Beklagte vorgetragen, dass sämtliche Buchhaltungsunterlagen zu insge­samt 74 Ordnern zu je ca. 80 Blatt durchzuarbeiten seien, wofür pro Ordner 0,75 Stunden anzusetzen seien, wobei für die Arbeit des Buchhalters des Beklagten 41,11 DM pro Stunde anfielen. Dabei müsse der Buchhalter nicht nur die Ordner aus dem Archiv im Keller hervor­holen, er müsse den Rech­nungsausgang und den Geldeingang kontrollieren und darüber hin­aus noch die Geldeingänge in allen Kassenbüchern sichten sowie die Geschäftsvorfälle auf 2 Geschäftskonten durchsehen. Hinzu käme das Aus- und Einheften von Belegen, das Erstellen und Kontrollieren der Listen neben Kopier- und Ordnungstätigkeiten.

  

Geschuldet ist nach dem Teilurteil nur die Auskunft über die dort näher genannten Verträge sowie über die vereinbarten und erhaltenen Vergütungen. Es genügt also, die Vereinbarungen zu ermit­teln, aus denen sich auch die vereinbarten Vergütungen ergeben dürften. Daneben ist nur noch zu prüfen, welche Vergütungen auch tatsächlich gezahlt wurden. Dazu sind jedoch nicht sämtliche Buchhaltungsunterlagen zu der Kasse und den Geschäftskonten durchzusehen. Die so ermittelten Daten sind dann für den Kläger nachvollziehbar geordnet darzustellen. Der von dem Beklagten hinsichtlich der 74 Ordner vorgetragene Aufwand ist daher nicht geschul­det.

  

Bis zum maßgeblichen Eingang der Berufung sind ca. 6 Geschäftsjahre von der Auskunfts­pflicht erfasst. Wenn man einen Kostenaufwand von 50 DM pro Stunde zugrunde legt, der noch über dem zuletzt von dem Beklagten geltend gemachten liegt, so entfielen auf jedes Ge­schäftsjahr 5 Stunden Tätigkeit, ohne dass der Berufungswert überschritten würde. Das sind noch 2 Stunden pro Jahr mehr als die von dem Beklagten zunächst genannten 3 Stunden pro Geschäftsjahr. Insgesamt er­scheint dieser Aufwand realistisch und ist daher gemäß § 3 ZPO anzusetzen (zur Bemessung des Wertes in derartigen Fällen: BGH NJW 1999, 30500.

  

Dem Kläger ist gemäß § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO antragsgemäß Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz zu gewähren, soweit er sich gegen die Berufung des Beklagten verteidigt. Für die von ihm beabsichtigte unselbständige Anschlussberufung ist ihm jedoch Prozessko­stenhilfe zu versagen, denn die Anschlussberufung würde mit der Verwerfung der Berufung gemäß § 522 Abs. 1 ZPO ihre Wirkung verlieren. Auf Grund des Hinweises des Vorsitzenden vom 23.5.2001, wonach zunächst der Wert der Beschwer näher aufgeklärt werden solle, konnte eine kosten­bewusste Partei auch zunächst eine Anschlussberufung bis zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung zurückstellen.

  

Die Kostenentscheidung bezüglich der Berufung ergibt sich aus § 97 Abs. 1 ZPO und bezüg­lich des Verfahrens über Prozesskostenhilfe aus § 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO.

  

Göring                 Dr. Achilles       Dr. Weber-Petras

 

 

 

 

 

Impressum | Datenschutz

  Urheberrecht Managementvertrag, Agenturvertrag, Beratervertrag und Promotionverträge; Medienkooperationsvertrag, Merchandisingvertrag,   Nutzungsrecht Leistungsschutzrecht Vertragsgestaltung und -prüfung von Lizenzvertrag, Vergütungsvereinbarungen sowie  Verlagsvertrag, Editionsvertrag und Verlagsadministrationsverträgen einschließlich Vertragsgestaltung für die Produktion von Ton-, Film- und Datenträgern; (Künstlervertrag und  Bandübernahmeverträge, Distributionsverträge, Aufführungsverträge, Auftrittsverträge) drucken Urheberrechte Urheberrechtler Fachanwalt  Medienrecht einschließlich Verlagsrecht, Presserecht, Internetrecht, Musikrecht, Filmrecht, Fernsehrecht und Eventrecht sowie Vertragsgestaltung für Film- und Fernsehproduktionen (Drehbuchverträgen, Verwertungsverträge, Produktionsvereinbarungen); speichernVerlagsrecht Filmrecht Bildrecht Abmahnung Anwalt Hannover Schutz von Domain-Namen, von Marken und Unternehmenskennzeichen, Hosting, Access-, Service und Content-Providing sowie allgemeine Haftungsfragen im Internet, insbesondere die Haftung für eigene und fremde Inhalte, sowie für Links auf fremde Seiten oder eine andere Art der Vernetzung gerichtliche und schiedsgerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen aller Art, auch in einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im internationalen Rechtsverkehrzurück Fachanwalt Urheberrecht und Medienrecht Urheberrechtsschutz_Hinterlegung_Copyright_Softwareschutz Software- und Datenbankrecht.(mit Mobile Commerce und MMS und Digital Rights Management, also Handhabung von DRM Systemen, technischen Schutzmaßnahmen wie Zugangskontrollsystemen und Kopierschutzsystemen insbesondere Kopierschutz bei Audio-CDs, DVDs sowie bei Film- und Multimedie-DVDs und anderen DatenträgernOnline-Anfrage

 

 

 

 

 

 

horak Fachanwälte für Urheberrecht  Georgstr. 48  30159  Hannover  Fon:0511/3573560  Fax:0511/35735629  info@dieurheberrechtler.de

 

 

 

 

 

Bei den nachfolgenden Landgerichten sind wir (u.a.) für unsere Mandanten aktiv:
 

Hannover Fachanwalt Urheberrecht Hannover Fachkanzlei Rechtsberatung Hannover Hameln Celle Bückeburg Nienburg Burgdorf Burgwedel  Langenhagen Garbsen Urheberrecht

Volgersweg 65
30175 Hannover
Tel: 0511/3470
 

Braunschweig Fachanwalt Urheberrecht Braunschweig Fachkanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Braunschweig Peine Gifhorn  Salzgitter Wolfenbüttel Wolfsburg Anwaltskanzlei Urheber

Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531/4880
 

Hamburg Fachanwalt Urheberrecht Hamburg Fachkanzlei Rechtsberatung Hamburg Lüneburg Verden Urheber

Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Tel: 040/428280
 

Bremen Fachanwalt Bremen Urheberrecht Fachkanzlei Rechtsberatung Bremen Bremerhafen Cuxhafen Wilhelmshafen Delmenhorst Cloppenburg Anwaltskanzlei Urheberrecht

Domsheide 16
28195 Bremen
Tel: 0421/36110240
 

Oldenburg Fachanwalt Urheberrecht Oldenburg Fachkanzlei Rechtsberatung Oldenburg  Leer Varel Urheberrecht

Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg
Tel: 0441/2200
 

Osnabrück Fachanwalt Osnabrück Urheberrecht Fachakanzlei Rechtsberatung Osnabrück  Lingen Münster Bad Oeynhausen Urheberrechtsanwalt

Neumarkt 2
49074 Osnabrück
Tel: 0541/3150
 

Bielefeld Bielefeld Fachanwalt Urheberrecht Kanzlei Rechtsberatung Bielefeld  Gütersloh  Rheda-Wiedenbrück Paderborn Urheberrecht Fachkanzlei

Niederwall 71
33602 Bielefeld
Tel: 0521/5490
 

Magdeburg Urheberrecht Magdeburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Magdeburg

Halberstädter Straße 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391/6060
 

Hildesheim Urheberrecht Hildesheim Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hildesheim Sarstedt Urheberrecht Abmahnung Fachanwalt

Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 05121/9680
 

Göttingen Urheberrecht Göttingen Fachanwalt Kanzlei  Rechtsberatung Göttingen Urheberrecht

Berliner Straße 8
37073 Göttingen
Tel: 0551/4030
 

Düsseldorf Urheberrecht Düsseldorf Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Düsseldorf  Urheber

Werdener Straße
40227 Düsseldorf
Tel: 0221/83060
 

Köln Fachanwalt Urheberrecht Köln Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Köln Urheber

Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Tel: 0221/4770
 

Stuttgart Urheberrecht Stuttgart Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Stuttgart Tübingen Esslingen  Ludwigsburg Leonberg Urheber Abmahnung Anwalt

Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Tel: 0711/2120
 

München Urheberrecht München Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung München  Freising Fürstenfeldbruck  Veranstaltungsrecht

Prielmayerstraße 7
80335 München
Tel: 089/559703
 

Berlin Urheberrecht Berlin Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Berlin  Potsdam Brandenburg Urheber Anwalt

Tegeler Weg 17
10589 Berlin
Tel: 030/901880
 

Frankfurt a.M. Urheberrecht Frankfurt Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Frankfurt a.M.  Offenbach Bad Homburg Wiesbaden Hanau Urheberrechtler

Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel: 069/136701