Arbeitsvertrag NV BühneDer Tarifvertrag NV Bühne berücksichtigt die Besonderheiten des Arbeitsrechts für Bühnendarsteller/ Schauspieler sowie die Berufsgruppen, die diesen gleichgestellt sind. Arbeitsvertrag für BühnendarstellerDieser Arbeitsvertrag wird am [Datum] geschlossen zwischen: - Arbeitgeber (Theater/Produktion): [Name des Theaters/Produktion], [Anschrift], vertreten durch [Name], im Folgenden „Arbeitgeber“ genannt,
- Arbeitnehmer (Bühnendarsteller): [Name des Darstellers], [Anschrift], im Folgenden „Arbeitnehmer“ genannt.
Die Parteien vereinbaren Folgendes:
§ 1 Vertragsgrundlagen- Grundlage dieses Arbeitsvertrags sind die Bestimmungen des Tarifvertrags "Normalvertrag Bühne" (NV Bühne) in seiner jeweils geltenden Fassung.
- Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des NV Bühne.
§ 2 Tätigkeit- Der Arbeitnehmer wird als [Bezeichnung der Tätigkeit, z. B. Schauspieler/Sänger/Tänzer/etc.] engagiert.
- Die Tätigkeit umfasst alle Aufgaben, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten künstlerischen Tätigkeit erforderlich sind, insbesondere:
- Proben, Aufführungen und andere theaterübliche Verpflichtungen,
- Mitwirkung in Produktionen gemäß den Weisungen des Arbeitgebers.
§ 3 Vertragsdauer- Der Vertrag beginnt am [Startdatum] und endet am [Enddatum], es sei denn, der Vertrag wird vorher aus einem der im NV Bühne genannten Gründe gekündigt.
- Sofern ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart wird, beträgt die Kündigungsfrist [Dauer gemäß NV Bühne oder individuelle Vereinbarung].
- Eine Verlängerung des Vertrags bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
§ 4 ArbeitszeitDie Arbeitszeit richtet sich nach den Vorschriften des NV Bühne, insbesondere § 6 NV Bühne. Die Arbeitszeit umfasst: - Proben,
- Aufführungen,
- Nebenpflichten wie Öffentlichkeitsarbeit, soweit diese im Rahmen des künstlerischen Engagements üblich sind.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Ruhezeiten und freien Tage gemäß NV Bühne zu gewähren.
§ 5 Vergütung- Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Gage in Höhe von [Betrag in Euro] brutto.
- Zusätzliche Vergütungen, wie z. B. für Gastspiele, Überstunden oder Sonderleistungen, werden gemäß den Regelungen des NV Bühne gezahlt.
- Die Gage wird monatlich spätestens bis zum [Datum, z. B. 5. Werktag des Folgemonats] überwiesen.
§ 6 Nebenverpflichtungen und Mitwirkungspflichten- Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach besten Kräften an allen vereinbarten Produktionen mitzuwirken und die Anweisungen des Arbeitgebers und der Regie zu befolgen.
- Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, in zumutbarem Umfang an Öffentlichkeits- und Werbemaßnahmen teilzunehmen, die mit seiner Tätigkeit in Verbindung stehen.
- Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über Erkrankungen oder andere Hinderungsgründe zu informieren.
§ 7 Krankheit und Abwesenheit- Bei Krankheit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
- Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung der Gage gemäß den Regelungen des NV Bühne und des Entgeltfortzahlungsgesetzes.
§ 8 Rechte an Aufführungen und Aufzeichnungen- Der Arbeitnehmer räumt dem Arbeitgeber die erforderlichen Rechte ein, um die künstlerische Leistung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tätigkeit öffentlich darzubieten.
- Aufzeichnungen von Proben und Aufführungen sowie deren Verwertung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers, soweit diese nicht durch den NV Bühne geregelt sind.
§ 9 Versicherungen und Haftung- Der Arbeitgeber verpflichtet sich, für den Arbeitnehmer eine gesetzliche Unfallversicherung abzuschließen.
- Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, zu ersetzen.
§ 10 Beendigung des Arbeitsverhältnisses- Das Arbeitsverhältnis kann ordentlich oder außerordentlich nach den Vorschriften des NV Bühne gekündigt werden.
- Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
§ 11 Höhere Gewalt- Kann eine Aufführung oder Probe aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) nicht stattfinden, ruhen die vertraglichen Verpflichtungen der Parteien für die Dauer des Ereignisses.
- Der Arbeitnehmer hat in Fällen höherer Gewalt Anspruch auf Vergütung gemäß den Bestimmungen des NV Bühne.
§ 12 Datenschutz- Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Arbeitnehmers ausschließlich für Zwecke dieses Arbeitsverhältnisses zu verarbeiten und die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
- Der Arbeitnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos, Videos und andere Darstellungen im Rahmen seiner künstlerischen Tätigkeit zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.
§ 13 Schlussbestimmungen- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort].
Ort, Datum: [Ort, Datum] Unterschriften: - Arbeitgeber: ___________________________
- Arbeitnehmer: ___________________________
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