Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

horak Rechtsanwälte Fachanwälte für Urheberrecht Abmahnung Nutzungsrecht Lizenzvertrag Urhebervergütung Leistungsschutzrecht Verhandlungsführung für Urheber mit Produktions- und Vertriebsunternehmen Urheberrechtliche Prüfungen und Bewertungen insbesondere in den Teilbereichen Design und Kunst, sowie im Falle von Sprach-, Ton-& Bildwerken Urheberrecht

Kanzlei  Anwälte  Vergütung  Kontakt  Standorte
 

Musikrecht  Fotorecht  Hinterlegung  Markenschutz  Designschutz

Medienrecht Urheberpersönlichkeitsrecht Verwertungsrecht Vergütungsrecht Lizenzrecht Vervielfältigungsrecht Verbreitungsrecht Ausstellungsrecht öff. Zugänglichmachung Aufführungsrecht Bearbeitungsrecht Urhebervertragsrecht Leistungsschutzrecht Verlagsrecht Filmrecht Bildrecht Softwarerecht Wettbewerbsrecht Musterverträge Urheber-FAQ Urheberrechtsverletzung KI und Urheberrecht
  · · ·

 

Startseite
 

:  Urheberrechtler  :  Urheberrecht  :  Verbreitungsrecht
 

Onlineberatung  
 

Urheberrecht Fachanwalt für Urheberrecht Urhebernutzungsrecht Bearbeitungsrecht Bildrecht Filmrecht Fernsehrecht Verlagsrecht Ausübende Küünstler Musikverlagsrecht internationales Urheberrecht Rechtsanwalt UrhG Urhebergesetz Kunsturheber Kunst darstellende Kunst Exklusivrecht Lizenzrecht kleine Münze Urhebernutzungsrecht öffentliche Widergabe Verbreitungsrecht Senderecht Urheberrechtsschutz Werkschutz geschütztes Werk Miturheber Lichtbild Lichtbildwerk Vervielfältigungsrecht Veranstaltungsrecht Tonträgerhersteller Sendeunternehmensrecht Datenbankherstellerschutz Filmwerk Laufbildschutz Sammelwerk Datenbankwerk Veröffentlichungsrecht Ausstellungsrecht öffentlichen Zugänglichmachung Widergaberecht Ton und Bild freie Benutzung Umgestaltung Vereerben des Urheberrechts Nutzungsrechte unbekannte Werkarten Zweckübertragungstheorie Zitatrecht privater Gebrauch  Urheberrechtsvergütung Verwertungsgesellschaften GEMA VG Wort GVL VG Medien Fachkanzlei Fachanwalt

 

 

 

Urheberrechtler
Urheberrecht
Urheber-FAQ
Urheberpersönlichkeitsrecht
Verwertungsrecht
Vergütungsrecht
Lizenzrecht
Lizenzrecht-FAQ
Vervielfältigungsrecht
Verbreitungsrecht
Ausstellungsrecht
öff. Zugänglichmachung
Aufführungsrecht
Bearbeitungsrecht
Medienrecht
Softwarerecht
Wettbewerbsrecht
Bildrecht
Fotorecht
Filmrecht
Verlagsrecht
Musikrecht
Entertainmentrecht
Leistungsschutzrecht
Schranken d. Urheberschutz
Abmahnung
Urheberrechtsverletzung
KI und Urheberrecht
Urhebervertragsrecht
Künstlervertrag
Managementvertrag
Produktionsvertrag
Verlagsvertrag
Urhebergesetze
Urhebergesetz
KunstUrhG
Verlagsgesetz
Werbung
Musterverträge
Arbeitsvertrag NV Bühne
Aufführungsvertrag
Ausstellungsvertrag
Autorenvertrag
Creative Services Agreement
Drehbuchvertrag
Ensemblevertrag
Fotoveröffentlichung
Konzertvertrag
Künstlervertrag
Künstlerexklusivvertrag
Managementvertragsmuster
Onlinelizenzvertrag
Verlagsvertragsmuster
Entscheidungen
Marlene Dietrich
Beschwerdewert
Atlanta
Schaufensterdekoration
Resellervertrag
Grundlagen
Leistungen
Vergütung
Onlineberatung
Kanzlei
Kontakt
Rechtsanwaelte
Impressum
Datenschutz
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
Leipzig
München
Stuttgart
Wien
Links
AGB

 

 

 

 

 

 

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@dieurheberrechtler.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
info@dieurheberrechtler.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
info@dieurheberrechtler.de

 

 

Verbreitungsrecht

Das Verbreitungsrecht gibt Urhebern die Kontrolle über die Verbreitung ihrer Werke in physischer Form. Es erlaubt ihnen, wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung ihrer Werke zu ziehen und schützt sie vor unrechtmäßiger Verbreitung. Für jede Werkart gelten spezifische Rechte und Pflichten, wobei der Erschöpfungsgrundsatz eine zentrale Rolle spielt, um die Rechte des Urhebers und die Freiheiten des Käufers in Einklang zu bringen.

Das Verbreitungsrecht im Urheberrecht: Regelung und Auswirkungen

Das Verbreitungsrecht ist ein zentrales Verwertungsrecht im Urheberrecht. Es regelt, wie und unter welchen Bedingungen ein Werk in physischer Form öffentlich verbreitet werden darf. Im Gegensatz zum Vervielfältigungsrecht bezieht sich das Verbreitungsrecht ausschließlich auf die Weitergabe von physischen Werkexemplaren (z. B. Bücher, CDs, Kunstwerke).


1. Gesetzliche Regelung

§ 17 UrhG – Verbreitungsrecht

  • Absatz 1:

    • Der Urheber hat das ausschließliche Recht, Werkexemplare öffentlich anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
    • Dazu zählt der Verkauf, die Vermietung und die Verleihung physischer Kopien eines Werkes.
  • Absatz 2:

    • Das Verbreitungsrecht erschöpft sich, wenn ein Werkexemplar mit Zustimmung des Urhebers in den Verkehr gebracht wurde.
    • Bedeutet: Nach dem Erstverkauf eines Werkes darf das konkrete Exemplar weiterverkauft oder verschenkt werden, ohne dass der Urheber erneut zustimmen muss („Erschöpfungsgrundsatz“).
  • Absatz 3:

    • Die Vermietung oder Verleihung eines Werkes unterliegt weiterhin der Zustimmung des Urhebers, auch wenn das Werkexemplar bereits verkauft wurde.


2. Bedeutung des Verbreitungsrechts

Das Verbreitungsrecht gibt dem Urheber die Kontrolle darüber, wie physische Kopien seines Werkes in den Verkehr gebracht werden. Es unterscheidet sich von digitalen Nutzungen (z. B. Streaming, Downloads), die durch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) geregelt sind.

Relevante Verbreitungsformen

  • Verkauf:
    • Erstmalige Verbreitung durch Handel oder Direktverkauf.
  • Vermietung und Verleih:
    • Weitergabe gegen Entgelt (Vermietung) oder unentgeltlich (Verleih), z. B. durch Bibliotheken.
  • Schutz vor Piraterie:
    • Das Verbreitungsrecht schützt den Urheber davor, dass physische Kopien ohne Zustimmung verbreitet werden.


3. Der Erschöpfungsgrundsatz

Ein wichtiger Grundsatz des Verbreitungsrechts ist die Erschöpfung des Verbreitungsrechts (§ 17 Abs. 2 UrhG).

3.1 Bedeutung der Erschöpfung

  • Sobald ein Werkexemplar mit Zustimmung des Urhebers in Verkehr gebracht wurde (z. B. durch Verkauf), erlischt das Verbreitungsrecht für dieses konkrete Exemplar.
  • Der Erwerber kann das Werkexemplar weiterverkaufen, verschenken oder weitergeben, ohne den Urheber erneut um Erlaubnis zu fragen.

3.2 Einschränkungen der Erschöpfung

  • Die Erschöpfung gilt nur für physische Werkexemplare, nicht für digitale Kopien.
  • Bei Vermietung und Verleih bleibt das Verbreitungsrecht bestehen.

Beispiel:
Ein Käufer eines Buches kann dieses Buch weiterverkaufen, ohne den Autor oder Verlag zu fragen. Er darf das Buch jedoch nicht kopieren oder digitalisieren, da dies das Vervielfältigungsrecht betrifft.


4. Rechte und Pflichten aus dem Verbreitungsrecht nach Urheberrechtsarten

4.1 Literaturwerke

  • Rechte des Urhebers:

    • Kontrolle über den erstmaligen Verkauf oder die Vermietung von Büchern, E-Books und anderen physischen Exemplaren.
    • Anspruch auf Vergütung bei Vermietung und Verleih (z. B. Bibliotheken).
  • Pflichten des Nutzers:

    • Buchhändler oder Verlage dürfen Bücher nur mit Zustimmung des Urhebers in den Verkehr bringen.
    • Nach dem Erstverkauf kann der Käufer das Buch weiterverkaufen, ohne den Urheber erneut zu konsultieren.

Beispiel:
Ein Verlag verkauft ein Romanexemplar an einen Händler. Nach dem Verkauf kann der Händler das Buch weiterverkaufen, ohne erneut eine Lizenz einzuholen.


4.2 Musikwerke

  • Rechte des Urhebers:

    • Kontrolle über die erstmalige Verbreitung von CDs, Schallplatten und anderen physischen Tonträgern.
    • Erhalt von Vergütungen für Vermietung oder Verleih von Tonträgern (z. B. in Videotheken).
  • Pflichten des Nutzers:

    • Ein CD-Händler darf Tonträger nur mit Zustimmung des Urhebers oder der Rechteinhaber vertreiben.
    • Käufer dürfen die CD weiterverkaufen, aber keine Kopien erstellen oder digitalisieren.

Beispiel:
Ein Musiklabel verkauft eine CD an einen Einzelhändler. Der Käufer der CD kann diese weiterverkaufen, aber nicht ohne Erlaubnis des Urhebers digitalisieren.


4.3 Bildende Kunst

  • Rechte des Urhebers:

    • Kontrolle über den Verkauf von Originalkunstwerken und Reproduktionen (z. B. Poster, Drucke).
    • Anspruch auf eine Beteiligung am Wiederverkauf von Originalwerken (Folgerechtsvergütung, § 26 UrhG).
  • Pflichten des Nutzers:

    • Käufer von Kunstwerken dürfen diese weiterverkaufen, müssen aber bei Originalwerken möglicherweise eine Vergütung an den Urheber zahlen.

Beispiel:
Ein Sammler verkauft ein Gemälde eines lebenden Künstlers weiter. Der Künstler hat Anspruch auf eine Beteiligung am Verkaufserlös.


4.4 Fotografien

  • Rechte des Urhebers:

    • Kontrolle über die Verbreitung von Abzügen oder gedruckten Fotografien.
    • Lizenzierung der Rechte an Galerien, Verlage oder Dritte.
  • Pflichten des Nutzers:

    • Käufer von Fotodrucken dürfen diese weitergeben, aber nicht ohne Erlaubnis vervielfältigen oder öffentlich ausstellen.

Beispiel:
Ein Käufer eines Fotodrucks darf diesen weiterverkaufen, aber nicht ohne Zustimmung des Fotografen in einem Katalog abdrucken.


4.5 Filmwerke

  • Rechte des Urhebers:

    • Kontrolle über die Verbreitung von DVDs, Blu-rays oder anderen physischen Medien.
    • Anspruch auf Vergütung bei der Vermietung durch Videotheken.
  • Pflichten des Nutzers:

    • Käufer von DVDs dürfen diese weiterverkaufen, aber nicht öffentlich vorführen oder digitalisieren.

Beispiel:
Ein Filmproduzent verkauft DVDs eines Films. Der Käufer kann die DVD weitergeben, aber nicht ohne Genehmigung des Produzenten im Kino zeigen.



5. Konflikte und rechtliche Herausforderungen

5.1 Verletzung des Verbreitungsrechts

  • Beispiele:

    • Verkauf von Raubkopien (z. B. DVDs, Bücher, Tonträger).
    • Weiterverkauf von Werkexemplaren, die ohne Zustimmung des Urhebers produziert wurden.
  • Konsequenzen:

    • Schadensersatzansprüche und Unterlassungsklagen (§ 97 UrhG).

5.2 Unklare Lizenzverträge

  • Beispiele:

    • Ein Händler verbreitet ein Werk international, obwohl die Lizenz nur nationale Verkäufe erlaubt.
  • Lösung:

    • Präzise Lizenzverträge, die den geografischen und kommerziellen Rahmen der Verbreitung festlegen.

 

 

 

 

 

Impressum | Datenschutz

  Urheberrecht Managementvertrag, Agenturvertrag, Beratervertrag und Promotionverträge; Medienkooperationsvertrag, Merchandisingvertrag,   Nutzungsrecht Leistungsschutzrecht Vertragsgestaltung und -prüfung von Lizenzvertrag, Vergütungsvereinbarungen sowie  Verlagsvertrag, Editionsvertrag und Verlagsadministrationsverträgen einschließlich Vertragsgestaltung für die Produktion von Ton-, Film- und Datenträgern; (Künstlervertrag und  Bandübernahmeverträge, Distributionsverträge, Aufführungsverträge, Auftrittsverträge) drucken Urheberrechte Urheberrechtler Fachanwalt  Medienrecht einschließlich Verlagsrecht, Presserecht, Internetrecht, Musikrecht, Filmrecht, Fernsehrecht und Eventrecht sowie Vertragsgestaltung für Film- und Fernsehproduktionen (Drehbuchverträgen, Verwertungsverträge, Produktionsvereinbarungen); speichernVerlagsrecht Filmrecht Bildrecht Abmahnung Anwalt Hannover Schutz von Domain-Namen, von Marken und Unternehmenskennzeichen, Hosting, Access-, Service und Content-Providing sowie allgemeine Haftungsfragen im Internet, insbesondere die Haftung für eigene und fremde Inhalte, sowie für Links auf fremde Seiten oder eine andere Art der Vernetzung gerichtliche und schiedsgerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen aller Art, auch in einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im internationalen Rechtsverkehrzurück Fachanwalt Urheberrecht und Medienrecht Urheberrechtsschutz_Hinterlegung_Copyright_Softwareschutz Software- und Datenbankrecht.(mit Mobile Commerce und MMS und Digital Rights Management, also Handhabung von DRM Systemen, technischen Schutzmaßnahmen wie Zugangskontrollsystemen und Kopierschutzsystemen insbesondere Kopierschutz bei Audio-CDs, DVDs sowie bei Film- und Multimedie-DVDs und anderen DatenträgernOnline-Anfrage

 

 

 

 

 

 

horak Fachanwälte für Urheberrecht  Georgstr. 48  30159  Hannover  Fon:0511/3573560  Fax:0511/35735629  info@dieurheberrechtler.de

 

 

 

 

 

Bei den nachfolgenden Landgerichten sind wir (u.a.) für unsere Mandanten aktiv:
 

Hannover Fachanwalt Urheberrecht Hannover Fachkanzlei Rechtsberatung Hannover Hameln Celle Bückeburg Nienburg Burgdorf Burgwedel  Langenhagen Garbsen Urheberrecht

Volgersweg 65
30175 Hannover
Tel: 0511/3470
 

Braunschweig Fachanwalt Urheberrecht Braunschweig Fachkanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Braunschweig Peine Gifhorn  Salzgitter Wolfenbüttel Wolfsburg Anwaltskanzlei Urheber

Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531/4880
 

Hamburg Fachanwalt Urheberrecht Hamburg Fachkanzlei Rechtsberatung Hamburg Lüneburg Verden Urheber

Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Tel: 040/428280
 

Bremen Fachanwalt Bremen Urheberrecht Fachkanzlei Rechtsberatung Bremen Bremerhafen Cuxhafen Wilhelmshafen Delmenhorst Cloppenburg Anwaltskanzlei Urheberrecht

Domsheide 16
28195 Bremen
Tel: 0421/36110240
 

Oldenburg Fachanwalt Urheberrecht Oldenburg Fachkanzlei Rechtsberatung Oldenburg  Leer Varel Urheberrecht

Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg
Tel: 0441/2200
 

Osnabrück Fachanwalt Osnabrück Urheberrecht Fachakanzlei Rechtsberatung Osnabrück  Lingen Münster Bad Oeynhausen Urheberrechtsanwalt

Neumarkt 2
49074 Osnabrück
Tel: 0541/3150
 

Bielefeld Bielefeld Fachanwalt Urheberrecht Kanzlei Rechtsberatung Bielefeld  Gütersloh  Rheda-Wiedenbrück Paderborn Urheberrecht Fachkanzlei

Niederwall 71
33602 Bielefeld
Tel: 0521/5490
 

Magdeburg Urheberrecht Magdeburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Magdeburg

Halberstädter Straße 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391/6060
 

Hildesheim Urheberrecht Hildesheim Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hildesheim Sarstedt Urheberrecht Abmahnung Fachanwalt

Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 05121/9680
 

Göttingen Urheberrecht Göttingen Fachanwalt Kanzlei  Rechtsberatung Göttingen Urheberrecht

Berliner Straße 8
37073 Göttingen
Tel: 0551/4030
 

Düsseldorf Urheberrecht Düsseldorf Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Düsseldorf  Urheber

Werdener Straße
40227 Düsseldorf
Tel: 0221/83060
 

Köln Fachanwalt Urheberrecht Köln Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Köln Urheber

Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Tel: 0221/4770
 

Stuttgart Urheberrecht Stuttgart Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Stuttgart Tübingen Esslingen  Ludwigsburg Leonberg Urheber Abmahnung Anwalt

Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Tel: 0711/2120
 

München Urheberrecht München Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung München  Freising Fürstenfeldbruck  Veranstaltungsrecht

Prielmayerstraße 7
80335 München
Tel: 089/559703
 

Berlin Urheberrecht Berlin Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Berlin  Potsdam Brandenburg Urheber Anwalt

Tegeler Weg 17
10589 Berlin
Tel: 030/901880
 

Frankfurt a.M. Urheberrecht Frankfurt Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Frankfurt a.M.  Offenbach Bad Homburg Wiesbaden Hanau Urheberrechtler

Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel: 069/136701