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70173 Stuttgart
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1130 Wien
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Fax +49.511.35 73 56-29
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Musikrecht

Checkliste für Musikverträge:

  • Vertragstypus grundsätzlich passend? (Künstlerexklusivvertrag/ Bandübernahmevertrag etc; dabei kommt es nicht auf die Vertragsüberschrift, sondern den Vertragsinhalt an. Ggfs kann das Gewollte in einer “Präambel” zu Beginn des Vertrags als beabsichtigte “Geschichte” zur Auslegungshilfe niedergeschrieben werden)
  • Vertragsgegenstand richtig und möglichst exakt definiert? (Der Vertragsgegenstand stellt rechtlich das Herz des Vertrages dar; hier sollten keinerlei Unklarheiten verbleiben. Ggfs können einzelne Begriffe in einem gesonderten Paragrafen definiert werden. Der Vertragsgegenstand wird häufig durch weitere Detailregelungen zur Rechteeinräumung, Exklusivität, Werbung mit Leben gefüllt)
  • Vertragsparteien richtig und exakt definiert? (Beide Vertragsparteien müssen exakt und richtig bezeichnet werden. Bei Firmen muss der richtige Zusatz, wie AG, GmbH, GmbH & Co KG, Ltd. etc verwendet werden. Des weiteren sollte aus Gründen der Klarstellung die Registernummer hinzugefügt werden)
  • Vertragsbeginn/ Dauer des Vertrages/ Kündigungsmöglichkeiten? (Vertragsbeginn ist zumeist Unterzeichnung, die Vertragsdauer ist in Musikverträgen häufig fest vereinbart, typischerweise 1-3 Jahre mit Verlängerungsoption. Die Vertragsdauer kann auch auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsmöglichkeit vereinbart werden etc)
  • Vertragsgebiet richtig? (Als Vertragsgebiet wird häufig Deutschland, deutschsprachiger Raum in Form von Deutschland/ Österreich/ Schweiz, europäische Union oder auch weltweit vereinbart)
  • Lizenzgebühren vollständig vereinbart? (als Basis wird im Künstlervertrag häufig der HAP verwendet, in anderen Verträgen auch Umsatzlizenzgebühren, Stücklizenzgebühren oder Pauschallizenzgebühren. Die verschiedenen Nutzungsarten müssen ggfs berücksichtigt werden, Downloads gelten zB als eigene Nutzungsart. Eventuelle Rabatte für Events, Sonderaktionen etc sollten Berücksichtigung finden)
  • Details zum Vertragsgegenstand vollständig?
    • Rechteeinräumungen und Rechterückfall vollständig vereinbart? (Innerhalb des Vertragsgegenstandes stellt die Rechteeinräumung und deren exakte Darstellung die wichtigste Position dar. Das Fehlen eines Rechtes kann zu einem späteren kostenpflichtigen Rechteerwerbszwang führen.)
    • Exklusivität der Rechteeinräumung? (Es existieren unterschiedliche voll-/ teil-/ nicht-exklusive Möglichkeiten der Lizensierung=Rechteeinräumung)
    • Pflicht zur Veröffentlichung exakt vereinbart? (Zusammen mit einem besten Bemühen im Bereich Werbung stellt die Veröffentlichungsverpflichtung eine wichtige Grundlage dar)
    • Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten? (Aufgrund des teils werkvertraglichen Charakters kann an Mitwirkungspflichten insbesondere der Künstler bei Werbeauftritten sowie an Mitwirkungsrechte bei der künstlerischen Gestaltung gedacht werden, gerade im Zusammenhang mit Remixen, Titelreihenfolge und -auswahl, Coverdesign etc)
    • Qualität und Quantität der vereinbarten Leistungen? (In der Regel empfiehlt sich die Vereinbarung bestimmter Qualitäten und Quantitäten)
    • Werbung und Merchandising? (Pflichten und Rechte müssen geregelt sein; dies beginnt schon mit der Inhaberschaft der Merchandisingrechte und anderer Nebenrechte)
    • Vertragsstrafen oder Freistellungen? (Handlungs- oder Unterlassungspflichten können zur Untermauerung mit Vertragsstrafevereinbarungen oder - im Gegenteil - mit einer Freistellungsvereinbarung versehen werden)
  • Wer trägt welche Vertrags- und Folgekosten? (Zu jeder einzelnen vertraglichen Leistungsposition kann eine Kostenposition sinnvoll sein. Zu Klären ist in der Regel auch, ob Kosten verrechnet oder bezahlt werden.
  • Zahlungen und Rechnungslegung klar vereinbart? (Neben der Vereinbarung der Lizenzgebühren und der Kosten muss in sachlicher und zeitlicher Hinsicht die Zahlungen, ggfs Vorschussvereinbarungen, und die Rechnungslegung einschliesslich steuerlicher Aspekte - insb. Umsatzsteuerpflicht? - bestimmt werden)

Was können wir für Sie tun?

Wir sprechen Ihre Sprache: Wir beraten Künstler, Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten sowie Medien-, Verlags-, Produktions- und Vertriebsunternehmen aller Größen in allen Fragen des nationalen und internationalen Musikrechts.

Wir bieten jedoch mehr. Unsere Anwälte sind hochspezialisiert und haben beste Kontakte zu Unternehmen in der Medien-, Film- und Musikindustrie. Wir bieten eine Full Service Beratung für alle Rechtsfragen des Musikbusiness - ohne Einschränkung. Sie kennen uns vielleicht schon, weil Sie uns beauftragt haben. Eventuell kennen Sie einen unserer Anwälte auch aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen, unseren Seminaren oder aus den Medien selbst.

Sollten Sie zum ersten Mal von uns hören, bieten wir Ihnen an, einen zuverlässigen anwaltlichen Partner kennen zu lernen, der Ihren Erfolg mitgestaltet. Oder Sie interessieren sich aufgrund unseres Profils für einen unserer Schwerpunkte, der Ihnen in Ihrem Beraternetzwerk noch fehlt.

Diese Schwerpunkte umfassen auch die nachfolgenden Leistungen:

  • Vertragsgestaltung und -prüfung von Lizenzverträgen, Vergütungsvereinbarungen sowie Verlags-, Editions- und Verlagsadministrationsverträgen einschließlich Vertragsgestaltung für die Produktion von Ton-, Film- und Datenträgern; (Künstler- und Bandübernahmeverträge, Distributionsverträge, Aufführungsverträge, Auftrittsverträge);
  • allgemeines Medienrecht einschließlich Verlags-, Presse-, Internet-, Musik-, Film-, Fernseh- und Eventrecht sowie Vertragsgestaltung für Film- und Fernsehproduktionen (Drehbuchverträgen, Verwertungsverträge, Produktionsvereinbarungen);
  • Management-, Agentur-, Berater- und Promotionverträge; Medienkooperations- und Merchandisingverträge;
  • technischen Schutzmaßnahmen wie Zugangskontrollsystemen und Kopierschutzsystemen insbesondere Kopierschutz bei Audio-CDs, DVDs sowie bei Film- und Multimedie-DVDs und anderen Datenträgern;
  • Verhandlungsführung für Urheber mit Produktions- und Vertriebsunternehmen;
  • Verhandlungsbegleitung von Produktions- und Vertriebsunternehmen gegenüber Urhebern;
  • Urheberrechtliche Prüfungen und Bewertungen insbesondere in den Teilbereichen Design und Kunst, sowie im Falle von Sprach-, Ton-& Bildwerken;
  • Rechteprüfung, -sicherung und -durchsetzung;
  • nationales und internationales Rechtemanagement;
  • Nutzungsprüfungen (Zulässigkeitsbeurteilung der Werknutzung);
  • gerichtliche und schiedsgerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen aller Art, auch in einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im internationalen Rechtsverkehr.

Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner:

  1. Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., sowie
  2. Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Julia Ziegeler, Rechtsanwältin Ziegeler ist zugleich Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.musikrechtler.de .

Weitere Themen und Informationen:

  • Musik
  • Musiker
  • Komponist
  • Texter
  • Urheberrecht
  • Plattenvertrag
  • Bandübernahmevertrag
  • Künstlerexklusivvertrag
  • GEMA/ GVL

 

 

 

 

 

 

Impressum | Datenschutz

  Urheberrecht Managementvertrag, Agenturvertrag, Beratervertrag und Promotionverträge; Medienkooperationsvertrag, Merchandisingvertrag,   Nutzungsrecht Leistungsschutzrecht Vertragsgestaltung und -prüfung von Lizenzvertrag, Vergütungsvereinbarungen sowie  Verlagsvertrag, Editionsvertrag und Verlagsadministrationsverträgen einschließlich Vertragsgestaltung für die Produktion von Ton-, Film- und Datenträgern; (Künstlervertrag und  Bandübernahmeverträge, Distributionsverträge, Aufführungsverträge, Auftrittsverträge) drucken Urheberrechte Urheberrechtler Fachanwalt  Medienrecht einschließlich Verlagsrecht, Presserecht, Internetrecht, Musikrecht, Filmrecht, Fernsehrecht und Eventrecht sowie Vertragsgestaltung für Film- und Fernsehproduktionen (Drehbuchverträgen, Verwertungsverträge, Produktionsvereinbarungen); speichernVerlagsrecht Filmrecht Bildrecht Abmahnung Anwalt Hannover Schutz von Domain-Namen, von Marken und Unternehmenskennzeichen, Hosting, Access-, Service und Content-Providing sowie allgemeine Haftungsfragen im Internet, insbesondere die Haftung für eigene und fremde Inhalte, sowie für Links auf fremde Seiten oder eine andere Art der Vernetzung gerichtliche und schiedsgerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen aller Art, auch in einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im internationalen Rechtsverkehrzurück Fachanwalt Urheberrecht und Medienrecht Urheberrechtsschutz_Hinterlegung_Copyright_Softwareschutz Software- und Datenbankrecht.(mit Mobile Commerce und MMS und Digital Rights Management, also Handhabung von DRM Systemen, technischen Schutzmaßnahmen wie Zugangskontrollsystemen und Kopierschutzsystemen insbesondere Kopierschutz bei Audio-CDs, DVDs sowie bei Film- und Multimedie-DVDs und anderen DatenträgernOnline-Anfrage

 

 

 

 

 

 

horak Fachanwälte für Urheberrecht  Georgstr. 48  30159  Hannover  Fon:0511/3573560  Fax:0511/35735629  info@dieurheberrechtler.de

 

 

 

 

 

Bei den nachfolgenden Landgerichten sind wir (u.a.) für unsere Mandanten aktiv:
 

Hannover Fachanwalt Urheberrecht Hannover Fachkanzlei Rechtsberatung Hannover Hameln Celle Bückeburg Nienburg Burgdorf Burgwedel  Langenhagen Garbsen Urheberrecht

Volgersweg 65
30175 Hannover
Tel: 0511/3470
 

Braunschweig Fachanwalt Urheberrecht Braunschweig Fachkanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Braunschweig Peine Gifhorn  Salzgitter Wolfenbüttel Wolfsburg Anwaltskanzlei Urheber

Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531/4880
 

Hamburg Fachanwalt Urheberrecht Hamburg Fachkanzlei Rechtsberatung Hamburg Lüneburg Verden Urheber

Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Tel: 040/428280
 

Bremen Fachanwalt Bremen Urheberrecht Fachkanzlei Rechtsberatung Bremen Bremerhafen Cuxhafen Wilhelmshafen Delmenhorst Cloppenburg Anwaltskanzlei Urheberrecht

Domsheide 16
28195 Bremen
Tel: 0421/36110240
 

Oldenburg Fachanwalt Urheberrecht Oldenburg Fachkanzlei Rechtsberatung Oldenburg  Leer Varel Urheberrecht

Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg
Tel: 0441/2200
 

Osnabrück Fachanwalt Osnabrück Urheberrecht Fachakanzlei Rechtsberatung Osnabrück  Lingen Münster Bad Oeynhausen Urheberrechtsanwalt

Neumarkt 2
49074 Osnabrück
Tel: 0541/3150
 

Bielefeld Bielefeld Fachanwalt Urheberrecht Kanzlei Rechtsberatung Bielefeld  Gütersloh  Rheda-Wiedenbrück Paderborn Urheberrecht Fachkanzlei

Niederwall 71
33602 Bielefeld
Tel: 0521/5490
 

Magdeburg Urheberrecht Magdeburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Magdeburg

Halberstädter Straße 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391/6060
 

Hildesheim Urheberrecht Hildesheim Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hildesheim Sarstedt Urheberrecht Abmahnung Fachanwalt

Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 05121/9680
 

Göttingen Urheberrecht Göttingen Fachanwalt Kanzlei  Rechtsberatung Göttingen Urheberrecht

Berliner Straße 8
37073 Göttingen
Tel: 0551/4030
 

Düsseldorf Urheberrecht Düsseldorf Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Düsseldorf  Urheber

Werdener Straße
40227 Düsseldorf
Tel: 0221/83060
 

Köln Fachanwalt Urheberrecht Köln Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Köln Urheber

Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Tel: 0221/4770
 

Stuttgart Urheberrecht Stuttgart Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Stuttgart Tübingen Esslingen  Ludwigsburg Leonberg Urheber Abmahnung Anwalt

Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Tel: 0711/2120
 

München Urheberrecht München Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung München  Freising Fürstenfeldbruck  Veranstaltungsrecht

Prielmayerstraße 7
80335 München
Tel: 089/559703
 

Berlin Urheberrecht Berlin Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Berlin  Potsdam Brandenburg Urheber Anwalt

Tegeler Weg 17
10589 Berlin
Tel: 030/901880
 

Frankfurt a.M. Urheberrecht Frankfurt Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Frankfurt a.M.  Offenbach Bad Homburg Wiesbaden Hanau Urheberrechtler

Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel: 069/136701