KonzertvertragDieser Konzertvertrag wird am [Datum] zwischen den folgenden Parteien geschlossen: - Veranstalter: [Name des Veranstalters], [Anschrift], vertreten durch [Name], im Folgenden „Veranstalter“ genannt.
- Künstler/Band: [Name der Band/des Künstlers], [Anschrift], vertreten durch [Name], im Folgenden „Künstler“ genannt.
Die Parteien vereinbaren Folgendes:
§ 1 Vertragsgegenstand- Der Veranstalter verpflichtet sich, ein Konzert des Künstlers am [Datum] in der Location [Name der Location, Anschrift] durchzuführen.
- Der Künstler verpflichtet sich, an dem genannten Termin aufzutreten und ein Programm mit einer Dauer von [Dauer in Minuten/Stunden] darzubieten.
§ 2 VeranstaltungsdetailsEinlass und Beginn: - Einlass: [Uhrzeit]
- Konzertbeginn: [Uhrzeit]
- Konzertende: [Uhrzeit]
Technische Anforderungen: - Der Veranstalter stellt eine Bühne und die erforderliche Technik (Licht, Ton, etc.) gemäß der technischen Rider des Künstlers bereit.
- Der Künstler übermittelt dem Veranstalter spätestens [X Tage] vor der Veranstaltung den technischen Rider.
Gage: - Der Veranstalter zahlt dem Künstler eine Gage von [Betrag in Euro].
- Zahlungsweise: [z. B. Ãœberweisung innerhalb von X Tagen nach der Veranstaltung oder Barzahlung am Veranstaltungstag].
- Eine Vorauszahlung von [Betrag in Euro] ist bis spätestens [Datum] fällig.
§ 3 Bewerbung der VeranstaltungDer Veranstalter ist für die Bewerbung der Veranstaltung verantwortlich. Dies umfasst insbesondere: - Ankündigungen in sozialen Medien, auf der Website des Veranstalters und über Plakate/Flyer.
- Bereitstellung von Werbematerialien, die der Künstler spätestens [X Tage] vor der Veranstaltung liefert.
Der Künstler verpflichtet sich, die Veranstaltung auf seinen sozialen Medien und Kanälen zu bewerben. Beide Parteien verpflichten sich, die Logos und Markenzeichen der jeweils anderen Partei nur im Rahmen dieser Vereinbarung zu verwenden.
§ 4 Durchführung der VeranstaltungAufbau und Soundcheck: - Der Aufbau beginnt am [Datum] um [Uhrzeit].
- Der Soundcheck des Künstlers findet um [Uhrzeit] statt.
Räumlichkeiten und Sicherheit: - Der Veranstalter sorgt für die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorgaben, insbesondere der Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften.
- Der Veranstalter stellt dem Künstler Umkleideräume und Verpflegung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bereit.
Absage und Terminverschiebung: - Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien) sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder den Termin einvernehmlich zu verschieben.
- Im Falle einer Absage durch den Künstler oder den Veranstalter aus anderen Gründen gelten die Regelungen in § 6.
§ 5 HaftungDer Veranstalter haftet für: - Schäden an der Location und der bereitgestellten Technik, soweit diese nicht durch den Künstler oder dessen Personal verursacht wurden.
- Die Einhaltung aller behördlichen Vorschriften (z. B. Sicherheits-, Steuer- und GEMA-Meldungen).
Der Künstler haftet für: - Schäden, die durch sein Verhalten oder das seiner Crew an der Ausstattung oder der Location entstehen.
- Die Einhaltung von Urheberrechten bezüglich der aufgeführten Werke, falls dies erforderlich ist.
Beide Parteien haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen.
§ 6 Vertragsbruch und StornierungAbsage durch den Veranstalter: - Bei Absage des Konzerts durch den Veranstalter ohne triftigen Grund ist die volle Gage an den Künstler zu zahlen.
- Bei Absage durch höhere Gewalt entfällt die Zahlungspflicht.
Absage durch den Künstler: - Bei Absage durch den Künstler ohne triftigen Grund ist eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag in Euro] fällig.
- Bei krankheitsbedingter Absage oder höherer Gewalt entfällt die Zahlungspflicht.
§ 7 Versicherung- Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen, die alle Eventualitäten der Veranstaltung abdeckt.
- Der Künstler ist selbst für die Versicherung seiner Ausrüstung verantwortlich.
§ 8 Datenschutz- Beide Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten des jeweils anderen ausschließlich im Rahmen dieses Vertrags zu verwenden.
- Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
§ 9 Schlussbestimmungen- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort].
Ort, Datum: [Ort, Datum] Unterschriften: - Veranstalter: ___________________________
- Künstler/Band: ___________________________
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