AusstellungsvertragDieser Vertrag wird am [Datum] zwischen den folgenden Parteien geschlossen: Veranstalter: [Name des Veranstalters], [Anschrift], vertreten durch [Name], im Folgenden „Veranstalter“ genannt.Aussteller: [Name des Ausstellers], [Anschrift], vertreten durch [Name], im Folgenden „Aussteller“ genannt.
Die Parteien vereinbaren Folgendes:
§ 1 Vertragsgegenstand- Der Veranstalter stellt dem Aussteller eine Ausstellungsfläche auf der Veranstaltung [Name der Veranstaltung] zur Verfügung, die am [Datum] in der Location [Name der Location, Anschrift] stattfindet.
- Der Aussteller präsentiert auf der Ausstellungsfläche die folgenden Exponate/Produkte/Dienstleistungen: [Beschreibung der Exponate/Produkte/Dienstleistungen].
§ 2 Ausstellungsfläche und AusstattungDer Veranstalter stellt dem Aussteller die folgende Fläche zur Verfügung: - Größe: [Fläche in Quadratmetern].
- Standort: [Beschreibung des Standorts].
- Ausstattung: [Beschreibung der bereitgestellten Ausstattung, z. B. Tische, Stühle, Beleuchtung, Stromanschluss].
Zusätzliche technische oder bauliche Anforderungen des Ausstellers müssen bis spätestens [Datum] schriftlich beim Veranstalter angefragt werden. Die Genehmigung obliegt dem Veranstalter. Der Aussteller verpflichtet sich, die bereitgestellte Fläche sorgsam zu behandeln und ausschließlich für die vertraglich festgelegten Zwecke zu nutzen.
§ 3 Dauer und ZeitenAufbauzeit: Der Aufbau beginnt am [Datum] um [Uhrzeit] und muss bis [Uhrzeit] abgeschlossen sein. Ausstellungszeit: Die Ausstellung ist für Besucher geöffnet am [Datum(e)] von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit]. Abbauzeit: Der Abbau beginnt am [Datum] um [Uhrzeit] und muss bis [Uhrzeit] abgeschlossen sein. Der Aussteller ist verpflichtet, während der Ausstellungszeiten Personal an seinem Stand bereitzustellen.
§ 4 Gebühren und ZahlungsbedingungenStandmiete: Der Aussteller zahlt eine Standmiete in Höhe von [Betrag in Euro] zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten: - Stromanschluss: [Betrag].
- Internetzugang: [Betrag].
- Reinigung: [Betrag].
Zahlungsfristen: - [Prozentsatz, z. B. 50 %] der Standmiete ist bei Vertragsunterzeichnung fällig.
- Der Restbetrag ist bis spätestens [Datum] zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter vor, die Vertragsleistung auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen.
§ 5 Pflichten des AusstellersDer Aussteller verpflichtet sich, die Ausstellungsfläche ordnungsgemäß und sicher zu nutzen. Der Aussteller trägt die Verantwortung für: - Die Einhaltung aller behördlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Brandschutz und Sicherheit.
- Den sicheren Aufbau und die stabile Befestigung aller Exponate und Standelemente.
- Die Präsentation seiner Exponate im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftung, Jugendschutz).
Änderungen oder Ergänzungen am Standaufbau sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter gestattet.
§ 6 HaftungHaftung des Veranstalters: - Der Veranstalter haftet für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinerseits zurückzuführen sind.
- Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
- Der Veranstalter haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen von Exponaten, Materialien oder Eigentum des Ausstellers.
Haftung des Ausstellers: - Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Beauftragten verursacht werden.
- Der Aussteller stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Präsentation seiner Exponate entstehen (z. B. wegen Produktfehlern oder Urheberrechtsverletzungen).
Beide Parteien haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden (siehe § 9).
§ 7 Versicherungen- Der Aussteller verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung für Schäden abzuschließen, die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Ausstellung entstehen könnten.
- Der Versicherungsnachweis ist spätestens [Datum] vorzulegen.
- Der Veranstalter schließt eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ab, die allgemeine Risiken der Veranstaltung abdeckt.
- Schäden an Exponaten, Materialien oder persönlichem Eigentum des Ausstellers sind vom Aussteller selbst zu versichern.
§ 8 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit- Der Veranstalter übernimmt die allgemeine Bewerbung der Veranstaltung (z. B. durch Flyer, Plakate, Online-Marketing).
- Der Aussteller hat das Recht, im Rahmen der Veranstaltung eigene Werbematerialien (z. B. Banner, Flyer) auszulegen, sofern diese den Vorgaben des Veranstalters entsprechen.
- Der Aussteller ist nicht berechtigt, das Logo oder andere Markenzeichen des Veranstalters ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung zu verwenden.
§ 9 Höhere Gewalt- Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, staatliche Eingriffe, Streiks oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, entbinden beide Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen.
- Bereits gezahlte Standmieten werden anteilig zurückerstattet, soweit keine bereits entstandenen Kosten (z. B. Aufbaukosten) angerechnet werden müssen.
- Beide Parteien verpflichten sich, alles Zumutbare zu unternehmen, um die Auswirkungen höherer Gewalt zu minimieren (z. B. Terminverschiebung der Veranstaltung).
§ 10 Datenschutz- Beide Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten, die im Rahmen dieses Vertrags ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
- Der Veranstalter hat das Recht, den Aussteller im Ausstellerverzeichnis der Veranstaltung zu listen (Name, Firmenlogo, Kontaktinformationen), sofern der Aussteller nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 11 VertragskündigungKündigung durch den Veranstalter: - Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn der Aussteller wesentliche vertragliche Pflichten verletzt (z. B. Zahlungsverzug, Nichteinhaltung der Vorschriften).
- In diesem Fall behält der Veranstalter Anspruch auf die volle Standmiete.
Kündigung durch den Aussteller: - Der Aussteller kann den Vertrag bis [Datum] vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Rückerstattung der Standmiete erfolgt nur anteilig, abhängig von den bis dahin entstandenen Kosten.
Bei Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. höherer Gewalt) gelten die Regelungen in § 9.
§ 12 Schlussbestimmungen- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort].
Ort, Datum: [Ort, Datum] Unterschriften: - Veranstalter: ___________________________
- Aussteller: ___________________________
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