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Ausstellungsvertrag

Dieser Vertrag wird am [Datum] zwischen den folgenden Parteien geschlossen:

    Veranstalter: [Name des Veranstalters], [Anschrift], vertreten durch [Name], im Folgenden „Veranstalter“ genannt.

    Aussteller: [Name des Ausstellers], [Anschrift], vertreten durch [Name], im Folgenden „Aussteller“ genannt.

Die Parteien vereinbaren Folgendes:


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Veranstalter stellt dem Aussteller eine Ausstellungsfläche auf der Veranstaltung [Name der Veranstaltung] zur Verfügung, die am [Datum] in der Location [Name der Location, Anschrift] stattfindet.
  2. Der Aussteller präsentiert auf der Ausstellungsfläche die folgenden Exponate/Produkte/Dienstleistungen: [Beschreibung der Exponate/Produkte/Dienstleistungen].


§ 2 Ausstellungsfläche und Ausstattung

  1. Der Veranstalter stellt dem Aussteller die folgende Fläche zur Verfügung:

    • Größe: [Fläche in Quadratmetern].
    • Standort: [Beschreibung des Standorts].
    • Ausstattung: [Beschreibung der bereitgestellten Ausstattung, z. B. Tische, Stühle, Beleuchtung, Stromanschluss].
  2. Zusätzliche technische oder bauliche Anforderungen des Ausstellers müssen bis spätestens [Datum] schriftlich beim Veranstalter angefragt werden. Die Genehmigung obliegt dem Veranstalter.

  3. Der Aussteller verpflichtet sich, die bereitgestellte Fläche sorgsam zu behandeln und ausschließlich für die vertraglich festgelegten Zwecke zu nutzen.


§ 3 Dauer und Zeiten

  1. Aufbauzeit: Der Aufbau beginnt am [Datum] um [Uhrzeit] und muss bis [Uhrzeit] abgeschlossen sein.

  2. Ausstellungszeit: Die Ausstellung ist für Besucher geöffnet am [Datum(e)] von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit].

  3. Abbauzeit: Der Abbau beginnt am [Datum] um [Uhrzeit] und muss bis [Uhrzeit] abgeschlossen sein.

  4. Der Aussteller ist verpflichtet, während der Ausstellungszeiten Personal an seinem Stand bereitzustellen.


§ 4 Gebühren und Zahlungsbedingungen

  1. Standmiete: Der Aussteller zahlt eine Standmiete in Höhe von [Betrag in Euro] zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  2. Zusätzliche Kosten:

    • Stromanschluss: [Betrag].
    • Internetzugang: [Betrag].
    • Reinigung: [Betrag].
  3. Zahlungsfristen:

    • [Prozentsatz, z. B. 50 %] der Standmiete ist bei Vertragsunterzeichnung fällig.
    • Der Restbetrag ist bis spätestens [Datum] zu zahlen.
  4. Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter vor, die Vertragsleistung auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen.


§ 5 Pflichten des Ausstellers

  1. Der Aussteller verpflichtet sich, die Ausstellungsfläche ordnungsgemäß und sicher zu nutzen.

  2. Der Aussteller trägt die Verantwortung für:

    • Die Einhaltung aller behördlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Brandschutz und Sicherheit.
    • Den sicheren Aufbau und die stabile Befestigung aller Exponate und Standelemente.
    • Die Präsentation seiner Exponate im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftung, Jugendschutz).
  3. Änderungen oder Ergänzungen am Standaufbau sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter gestattet.


§ 6 Haftung

  1. Haftung des Veranstalters:

    • Der Veranstalter haftet für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinerseits zurückzuführen sind.
    • Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
    • Der Veranstalter haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen von Exponaten, Materialien oder Eigentum des Ausstellers.
  2. Haftung des Ausstellers:

    • Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Beauftragten verursacht werden.
    • Der Aussteller stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Präsentation seiner Exponate entstehen (z. B. wegen Produktfehlern oder Urheberrechtsverletzungen).
  3. Beide Parteien haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden (siehe § 9).


§ 7 Versicherungen

  1. Der Aussteller verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung für Schäden abzuschließen, die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Ausstellung entstehen könnten.
    • Der Versicherungsnachweis ist spätestens [Datum] vorzulegen.
  2. Der Veranstalter schließt eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ab, die allgemeine Risiken der Veranstaltung abdeckt.
  3. Schäden an Exponaten, Materialien oder persönlichem Eigentum des Ausstellers sind vom Aussteller selbst zu versichern.


§ 8 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

  1. Der Veranstalter übernimmt die allgemeine Bewerbung der Veranstaltung (z. B. durch Flyer, Plakate, Online-Marketing).
  2. Der Aussteller hat das Recht, im Rahmen der Veranstaltung eigene Werbematerialien (z. B. Banner, Flyer) auszulegen, sofern diese den Vorgaben des Veranstalters entsprechen.
  3. Der Aussteller ist nicht berechtigt, das Logo oder andere Markenzeichen des Veranstalters ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung zu verwenden.


§ 9 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, staatliche Eingriffe, Streiks oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, entbinden beide Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen.
  2. Bereits gezahlte Standmieten werden anteilig zurückerstattet, soweit keine bereits entstandenen Kosten (z. B. Aufbaukosten) angerechnet werden müssen.
  3. Beide Parteien verpflichten sich, alles Zumutbare zu unternehmen, um die Auswirkungen höherer Gewalt zu minimieren (z. B. Terminverschiebung der Veranstaltung).


§ 10 Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten, die im Rahmen dieses Vertrags ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
  2. Der Veranstalter hat das Recht, den Aussteller im Ausstellerverzeichnis der Veranstaltung zu listen (Name, Firmenlogo, Kontaktinformationen), sofern der Aussteller nicht ausdrücklich widerspricht.


§ 11 Vertragskündigung

  1. Kündigung durch den Veranstalter:

    • Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn der Aussteller wesentliche vertragliche Pflichten verletzt (z. B. Zahlungsverzug, Nichteinhaltung der Vorschriften).
    • In diesem Fall behält der Veranstalter Anspruch auf die volle Standmiete.
  2. Kündigung durch den Aussteller:

    • Der Aussteller kann den Vertrag bis [Datum] vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Rückerstattung der Standmiete erfolgt nur anteilig, abhängig von den bis dahin entstandenen Kosten.
  3. Bei Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. höherer Gewalt) gelten die Regelungen in § 9.


§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort].


Ort, Datum: [Ort, Datum]

Unterschriften:

  • Veranstalter: ___________________________
  • Aussteller: ___________________________

 

 

 

 

 

Impressum | Datenschutz

  Urheberrecht Managementvertrag, Agenturvertrag, Beratervertrag und Promotionverträge; Medienkooperationsvertrag, Merchandisingvertrag,   Nutzungsrecht Leistungsschutzrecht Vertragsgestaltung und -prüfung von Lizenzvertrag, Vergütungsvereinbarungen sowie  Verlagsvertrag, Editionsvertrag und Verlagsadministrationsverträgen einschließlich Vertragsgestaltung für die Produktion von Ton-, Film- und Datenträgern; (Künstlervertrag und  Bandübernahmeverträge, Distributionsverträge, Aufführungsverträge, Auftrittsverträge) drucken Urheberrechte Urheberrechtler Fachanwalt  Medienrecht einschließlich Verlagsrecht, Presserecht, Internetrecht, Musikrecht, Filmrecht, Fernsehrecht und Eventrecht sowie Vertragsgestaltung für Film- und Fernsehproduktionen (Drehbuchverträgen, Verwertungsverträge, Produktionsvereinbarungen); speichernVerlagsrecht Filmrecht Bildrecht Abmahnung Anwalt Hannover Schutz von Domain-Namen, von Marken und Unternehmenskennzeichen, Hosting, Access-, Service und Content-Providing sowie allgemeine Haftungsfragen im Internet, insbesondere die Haftung für eigene und fremde Inhalte, sowie für Links auf fremde Seiten oder eine andere Art der Vernetzung gerichtliche und schiedsgerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen aller Art, auch in einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im internationalen Rechtsverkehrzurück Fachanwalt Urheberrecht und Medienrecht Urheberrechtsschutz_Hinterlegung_Copyright_Softwareschutz Software- und Datenbankrecht.(mit Mobile Commerce und MMS und Digital Rights Management, also Handhabung von DRM Systemen, technischen Schutzmaßnahmen wie Zugangskontrollsystemen und Kopierschutzsystemen insbesondere Kopierschutz bei Audio-CDs, DVDs sowie bei Film- und Multimedie-DVDs und anderen DatenträgernOnline-Anfrage

 

 

 

 

 

 

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Hannover Fachanwalt Urheberrecht Hannover Fachkanzlei Rechtsberatung Hannover Hameln Celle Bückeburg Nienburg Burgdorf Burgwedel  Langenhagen Garbsen Urheberrecht

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Hamburg Fachanwalt Urheberrecht Hamburg Fachkanzlei Rechtsberatung Hamburg Lüneburg Verden Urheber

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Tel: 040/428280
 

Bremen Fachanwalt Bremen Urheberrecht Fachkanzlei Rechtsberatung Bremen Bremerhafen Cuxhafen Wilhelmshafen Delmenhorst Cloppenburg Anwaltskanzlei Urheberrecht

Domsheide 16
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Tel: 0421/36110240
 

Oldenburg Fachanwalt Urheberrecht Oldenburg Fachkanzlei Rechtsberatung Oldenburg  Leer Varel Urheberrecht

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Tel: 0441/2200
 

Osnabrück Fachanwalt Osnabrück Urheberrecht Fachakanzlei Rechtsberatung Osnabrück  Lingen Münster Bad Oeynhausen Urheberrechtsanwalt

Neumarkt 2
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Tel: 0541/3150
 

Bielefeld Bielefeld Fachanwalt Urheberrecht Kanzlei Rechtsberatung Bielefeld  Gütersloh  Rheda-Wiedenbrück Paderborn Urheberrecht Fachkanzlei

Niederwall 71
33602 Bielefeld
Tel: 0521/5490
 

Magdeburg Urheberrecht Magdeburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Magdeburg

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Göttingen Urheberrecht Göttingen Fachanwalt Kanzlei  Rechtsberatung Göttingen Urheberrecht

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