Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

horak Rechtsanwälte Fachanwälte für Urheberrecht Abmahnung Nutzungsrecht Lizenzvertrag Urhebervergütung Leistungsschutzrecht Verhandlungsführung für Urheber mit Produktions- und Vertriebsunternehmen Urheberrechtliche Prüfungen und Bewertungen insbesondere in den Teilbereichen Design und Kunst, sowie im Falle von Sprach-, Ton-& Bildwerken Urheberrecht

Kanzlei  Anwälte  Vergütung  Kontakt  Standorte
 

Musikrecht  Fotorecht  Hinterlegung  Markenschutz  Designschutz

Medienrecht Urheberpersönlichkeitsrecht Verwertungsrecht Vergütungsrecht Lizenzrecht Vervielfältigungsrecht Verbreitungsrecht Ausstellungsrecht öff. Zugänglichmachung Aufführungsrecht Bearbeitungsrecht Urhebervertragsrecht Leistungsschutzrecht Verlagsrecht Filmrecht Bildrecht Softwarerecht Wettbewerbsrecht Musterverträge Urheber-FAQ Urheberrechtsverletzung KI und Urheberrecht
  · · ·

 

Startseite
 

:  Urheberrechtler  :  Urheberrecht  :  Urheberpersönlichkeitsrecht
 

Onlineberatung  
 

Urheberrecht Fachanwalt für Urheberrecht Urhebernutzungsrecht Bearbeitungsrecht Bildrecht Filmrecht Fernsehrecht Verlagsrecht Ausübende Küünstler Musikverlagsrecht internationales Urheberrecht Rechtsanwalt UrhG Urhebergesetz Kunsturheber Kunst darstellende Kunst Exklusivrecht Lizenzrecht kleine Münze Urhebernutzungsrecht öffentliche Widergabe Verbreitungsrecht Senderecht Urheberrechtsschutz Werkschutz geschütztes Werk Miturheber Lichtbild Lichtbildwerk Vervielfältigungsrecht Veranstaltungsrecht Tonträgerhersteller Sendeunternehmensrecht Datenbankherstellerschutz Filmwerk Laufbildschutz Sammelwerk Datenbankwerk Veröffentlichungsrecht Ausstellungsrecht öffentlichen Zugänglichmachung Widergaberecht Ton und Bild freie Benutzung Umgestaltung Vereerben des Urheberrechts Nutzungsrechte unbekannte Werkarten Zweckübertragungstheorie Zitatrecht privater Gebrauch  Urheberrechtsvergütung Verwertungsgesellschaften GEMA VG Wort GVL VG Medien Fachkanzlei Fachanwalt

 

 

 

Urheberrechtler
Urheberrecht
Urheber-FAQ
Urheberpersönlichkeitsrecht
Verwertungsrecht
Vergütungsrecht
Lizenzrecht
Lizenzrecht-FAQ
Vervielfältigungsrecht
Verbreitungsrecht
Ausstellungsrecht
öff. Zugänglichmachung
Aufführungsrecht
Bearbeitungsrecht
Medienrecht
Softwarerecht
Wettbewerbsrecht
Bildrecht
Fotorecht
Filmrecht
Verlagsrecht
Musikrecht
Entertainmentrecht
Leistungsschutzrecht
Schranken d. Urheberschutz
Abmahnung
Urheberrechtsverletzung
KI und Urheberrecht
Urhebervertragsrecht
Künstlervertrag
Managementvertrag
Produktionsvertrag
Verlagsvertrag
Urhebergesetze
Urhebergesetz
KunstUrhG
Verlagsgesetz
Werbung
Musterverträge
Arbeitsvertrag NV Bühne
Aufführungsvertrag
Ausstellungsvertrag
Autorenvertrag
Creative Services Agreement
Drehbuchvertrag
Ensemblevertrag
Fotoveröffentlichung
Konzertvertrag
Künstlervertrag
Künstlerexklusivvertrag
Managementvertragsmuster
Onlinelizenzvertrag
Verlagsvertragsmuster
Entscheidungen
Marlene Dietrich
Beschwerdewert
Atlanta
Schaufensterdekoration
Resellervertrag
Grundlagen
Leistungen
Vergütung
Onlineberatung
Kanzlei
Kontakt
Rechtsanwaelte
Impressum
Datenschutz
Standorte
Berlin
Bielefeld
Bremen
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
Leipzig
München
Stuttgart
Wien
Links
AGB

 

 

 

 

 

 

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@dieurheberrechtler.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
info@dieurheberrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
info@dieurheberrechtler.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
info@dieurheberrechtler.de

 

 

Urheberpersönlichkeitsrecht

Neben den Verwertungsrechten stellt das Urheberpersönlichkeitsrecht einen zentralen Baustein des deutschen Urheberrechts in Abgrenzung zum zB US-amerikanischem Urheberrecht dar, weil letzteres kein Urheberpersönlichkeitsrecht kennt.

Das Urheberpersönlichkeitsrecht: Überblick

Das Urheberpersönlichkeitsrecht umfasst die ideellen Rechte des Urhebers an seinem Werk. Es schützt die persönliche Beziehung des Urhebers zu seinem Werk und stellt sicher, dass dieses nicht entstellt oder in einer Weise genutzt wird, die die Ehre oder Reputation des Urhebers beeinträchtigen könnte.


1. Inhalt des Urheberpersönlichkeitsrechts

1.1 Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG)

  • Der Urheber hat das Recht, als Schöpfer des Werkes genannt zu werden.
  • Der Urheber kann bestimmen, ob das Werk anonym oder unter einem Pseudonym veröffentlicht wird.

Beispiel:
Ein Schriftsteller hat Anspruch darauf, dass sein Name auf dem Buchtitel genannt wird.

1.2 Recht auf Werkintegrität (§ 14 UrhG)

  • Der Urheber hat das Recht, Veränderungen oder Entstellungen seines Werkes zu untersagen, wenn diese seine persönlichen oder geistigen Interessen beeinträchtigen.
  • Dieses Recht bezieht sich nicht nur auf physische Änderungen, sondern auch auf die Art und Weise, wie das Werk präsentiert wird.

Beispiel:
Ein Künstler könnte sich dagegen wehren, dass sein Gemälde farblich verändert oder in einem unangemessenen Kontext ausgestellt wird.

1.3 Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG)

  • Der Urheber entscheidet, ob, wann und wie sein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
  • Wird ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht, liegt ein Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht vor.

Beispiel:
Ein Fotograf kann bestimmen, ob seine Bilder in einer Ausstellung gezeigt werden.


2. Rechte und Pflichten nach Urheberrechtsarten

2.1 Literaturwerke

  • Rechte:

    • Der Autor hat das Recht auf Nennung seines Namens auf dem Werk (z. B. Buchtitel, Artikel).
    • Änderungen am Text, wie Kürzungen, Umschreibungen oder Ãœbersetzungen, bedürfen der Zustimmung des Autors.
  • Pflichten:

    • Der Autor muss sicherstellen, dass er bei Verträgen über die Nutzung seines Werkes klare Vorgaben macht, um ungewollte Änderungen oder Veröffentlichungen zu verhindern.

Beispiel:
Ein Schriftsteller kann verlangen, dass eine gekürzte Theaterfassung seines Romans nicht ohne seine Zustimmung veröffentlicht wird.


2.2 Musikwerke

  • Rechte:

    • Komponisten haben das Recht auf Anerkennung ihrer Urheberschaft, z. B. bei Konzerten oder Veröffentlichungen.
    • Sie können sich gegen Bearbeitungen oder Arrangements wehren, die ihren künstlerischen Ausdruck verfälschen.
  • Pflichten:

    • Komponisten müssen klar regeln, in welchen Kontexten ihre Werke verwendet werden dürfen, z. B. ob sie für Werbezwecke adaptiert werden können.

Beispiel:
Ein Komponist könnte sich dagegen wehren, dass seine Musik ohne Zustimmung für politische Kampagnen verwendet wird.


2.3 Bildende Kunst

  • Rechte:

    • Künstler haben das Recht, zu entscheiden, wie ihre Werke ausgestellt oder reproduziert werden.
    • Sie können gegen Entstellungen vorgehen, z. B. wenn ein Gemälde digital bearbeitet wird.
  • Pflichten:

    • Künstler müssen bei der Lizenzierung klarstellen, ob und wie ihre Werke verändert oder reproduziert werden dürfen.

Beispiel:
Ein Maler kann sich gegen die Verwendung eines Fotos seines Gemäldes in einem politischen Kontext wehren.


2.4 Fotografien

  • Rechte:

    • Fotografen können bestimmen, ob ihre Werke veröffentlicht und wie sie verwendet werden (z. B. keine kommerzielle Nutzung ohne Zustimmung).
    • Das Recht auf Integrität schützt gegen Manipulationen der Fotografien.
  • Pflichten:

    • Fotografen sollten sicherstellen, dass Nutzungsrechte klar definiert werden, insbesondere bei der Lizenzierung an Dritte.

Beispiel:
Ein Fotograf kann sich gegen die Veränderung seiner Bilder durch Filter oder andere Bearbeitungen wehren.


2.5 Filmwerke

  • Rechte:

    • Regisseure und Drehbuchautoren können sich gegen Änderungen an ihrem Werk wehren, die nicht mit ihnen abgestimmt sind (z. B. neue Schnittfassungen).
    • Das Recht auf Namensnennung gilt für alle kreativen Mitwirkenden, einschließlich Kameraleuten und Komponisten der Filmmusik.
  • Pflichten:

    • Filmemacher müssen bei der Zusammenarbeit mit Produzenten klare Regelungen treffen, um ihre Rechte am finalen Werk zu sichern.

Beispiel:
Ein Regisseur kann verlangen, dass eine „Director’s Cut“-Version nicht ohne seine Zustimmung veröffentlicht wird.


3. Einschränkungen und Abtretung

  • Nicht übertragbar:
    • Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist nicht übertragbar (§ 29 Abs. 2 UrhG). Es bleibt beim Urheber, auch wenn Nutzungsrechte abgetreten werden.
  • Vertragliche Regelungen:
    • Die Nutzung eines Werkes kann vertraglich geregelt werden, aber Änderungen oder Verwendungen, die das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, bleiben zustimmungspflichtig.


4. Konfliktfälle und Beispiele

4.1 Konflikte bei Namensnennung

  • Beispiel:
    Ein Ghostwriter wird nicht als Autor eines Buches genannt, obwohl er wesentliche Teile verfasst hat. Er könnte auf Anerkennung seiner Urheberschaft klagen.

4.2 Streit um Entstellungen

  • Beispiel:
    Ein Designer wehrt sich dagegen, dass seine Grafik durch zusätzliche Elemente verändert wird, die nicht seiner ursprünglichen Gestaltung entsprechen.

4.3 Verletzung des Veröffentlichungsrechts

  • Beispiel:
    Ein Manuskript wird ohne die Zustimmung des Autors veröffentlicht, wodurch das Veröffentlichungsrecht verletzt wird.


5. Fazit: Bedeutung des Urheberpersönlichkeitsrechts

Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt die persönliche und geistige Verbindung des Urhebers zu seinem Werk. Es gewährleistet:

  • Die Anerkennung der Urheberschaft.
  • Den Schutz der Integrität des Werkes.
  • Die Kontrolle über die Veröffentlichung des Werkes.

Urheber müssen ihre Rechte aktiv wahrnehmen, um Missbrauch zu verhindern, und Verträge sorgfältig gestalten, um potenzielle Konflikte zu vermeiden.

 

 

 

 

 

Impressum | Datenschutz

  Urheberrecht Managementvertrag, Agenturvertrag, Beratervertrag und Promotionverträge; Medienkooperationsvertrag, Merchandisingvertrag,   Nutzungsrecht Leistungsschutzrecht Vertragsgestaltung und -prüfung von Lizenzvertrag, Vergütungsvereinbarungen sowie  Verlagsvertrag, Editionsvertrag und Verlagsadministrationsverträgen einschließlich Vertragsgestaltung für die Produktion von Ton-, Film- und Datenträgern; (Künstlervertrag und  Bandübernahmeverträge, Distributionsverträge, Aufführungsverträge, Auftrittsverträge) drucken Urheberrechte Urheberrechtler Fachanwalt  Medienrecht einschließlich Verlagsrecht, Presserecht, Internetrecht, Musikrecht, Filmrecht, Fernsehrecht und Eventrecht sowie Vertragsgestaltung für Film- und Fernsehproduktionen (Drehbuchverträgen, Verwertungsverträge, Produktionsvereinbarungen); speichernVerlagsrecht Filmrecht Bildrecht Abmahnung Anwalt Hannover Schutz von Domain-Namen, von Marken und Unternehmenskennzeichen, Hosting, Access-, Service und Content-Providing sowie allgemeine Haftungsfragen im Internet, insbesondere die Haftung für eigene und fremde Inhalte, sowie für Links auf fremde Seiten oder eine andere Art der Vernetzung gerichtliche und schiedsgerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen aller Art, auch in einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im internationalen Rechtsverkehrzurück Fachanwalt Urheberrecht und Medienrecht Urheberrechtsschutz_Hinterlegung_Copyright_Softwareschutz Software- und Datenbankrecht.(mit Mobile Commerce und MMS und Digital Rights Management, also Handhabung von DRM Systemen, technischen Schutzmaßnahmen wie Zugangskontrollsystemen und Kopierschutzsystemen insbesondere Kopierschutz bei Audio-CDs, DVDs sowie bei Film- und Multimedie-DVDs und anderen DatenträgernOnline-Anfrage

 

 

 

 

 

 

horak Fachanwälte für Urheberrecht  Georgstr. 48  30159  Hannover  Fon:0511/3573560  Fax:0511/35735629  info@dieurheberrechtler.de

 

 

 

 

 

Bei den nachfolgenden Landgerichten sind wir (u.a.) für unsere Mandanten aktiv:
 

Hannover Fachanwalt Urheberrecht Hannover Fachkanzlei Rechtsberatung Hannover Hameln Celle Bückeburg Nienburg Burgdorf Burgwedel  Langenhagen Garbsen Urheberrecht

Volgersweg 65
30175 Hannover
Tel: 0511/3470
 

Braunschweig Fachanwalt Urheberrecht Braunschweig Fachkanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Braunschweig Peine Gifhorn  Salzgitter Wolfenbüttel Wolfsburg Anwaltskanzlei Urheber

Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531/4880
 

Hamburg Fachanwalt Urheberrecht Hamburg Fachkanzlei Rechtsberatung Hamburg Lüneburg Verden Urheber

Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Tel: 040/428280
 

Bremen Fachanwalt Bremen Urheberrecht Fachkanzlei Rechtsberatung Bremen Bremerhafen Cuxhafen Wilhelmshafen Delmenhorst Cloppenburg Anwaltskanzlei Urheberrecht

Domsheide 16
28195 Bremen
Tel: 0421/36110240
 

Oldenburg Fachanwalt Urheberrecht Oldenburg Fachkanzlei Rechtsberatung Oldenburg  Leer Varel Urheberrecht

Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg
Tel: 0441/2200
 

Osnabrück Fachanwalt Osnabrück Urheberrecht Fachakanzlei Rechtsberatung Osnabrück  Lingen Münster Bad Oeynhausen Urheberrechtsanwalt

Neumarkt 2
49074 Osnabrück
Tel: 0541/3150
 

Bielefeld Bielefeld Fachanwalt Urheberrecht Kanzlei Rechtsberatung Bielefeld  Gütersloh  Rheda-Wiedenbrück Paderborn Urheberrecht Fachkanzlei

Niederwall 71
33602 Bielefeld
Tel: 0521/5490
 

Magdeburg Urheberrecht Magdeburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Magdeburg

Halberstädter Straße 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391/6060
 

Hildesheim Urheberrecht Hildesheim Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hildesheim Sarstedt Urheberrecht Abmahnung Fachanwalt

Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 05121/9680
 

Göttingen Urheberrecht Göttingen Fachanwalt Kanzlei  Rechtsberatung Göttingen Urheberrecht

Berliner Straße 8
37073 Göttingen
Tel: 0551/4030
 

Düsseldorf Urheberrecht Düsseldorf Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Düsseldorf  Urheber

Werdener Straße
40227 Düsseldorf
Tel: 0221/83060
 

Köln Fachanwalt Urheberrecht Köln Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Köln Urheber

Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Tel: 0221/4770
 

Stuttgart Urheberrecht Stuttgart Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Stuttgart Tübingen Esslingen  Ludwigsburg Leonberg Urheber Abmahnung Anwalt

Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Tel: 0711/2120
 

München Urheberrecht München Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung München  Freising Fürstenfeldbruck  Veranstaltungsrecht

Prielmayerstraße 7
80335 München
Tel: 089/559703
 

Berlin Urheberrecht Berlin Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Berlin  Potsdam Brandenburg Urheber Anwalt

Tegeler Weg 17
10589 Berlin
Tel: 030/901880
 

Frankfurt a.M. Urheberrecht Frankfurt Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Frankfurt a.M.  Offenbach Bad Homburg Wiesbaden Hanau Urheberrechtler

Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel: 069/136701