VerlagsvertragZwischen [Name des Autors] Anschrift: [Adresse] (im Folgenden: "Autor") und [Name des Verlags] Anschrift: [Adresse] Vertreten durch: [Name des Vertreters] (im Folgenden: "Verlag") wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand- Gegenstand dieses Vertrags ist die Verlegung des Buchwerks des Autors mit dem Titel "[Titel des Buchwerks]" in analoger (gedruckter) und digitaler Form (E-Book) in mehreren Bänden.
- Der Verlag erhält das Recht, das Werk nach Maßgabe dieses Vertrags zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.
- Der Vertrag umfasst auch die Option, das Werk später als Theaterstück oder Kinofilm zu verarbeiten (§ 7).
§ 2 RechteübertragungDer Autor überträgt dem Verlag folgende Rechte: a. Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte (§ 16, § 17 UrhG): - Recht, das Werk als Buch und E-Book zu drucken, zu veröffentlichen und zu verbreiten.
b. Rechte der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG): - Recht, das Werk in digitaler Form über Online-Plattformen (z. B. E-Book-Shops) zugänglich zu machen.
c. Bearbeitungsrecht (§ 23 UrhG): - Recht, das Werk im Rahmen von Lektoraten und Anpassungen für Veröffentlichungszwecke zu bearbeiten.
Die Übertragung erfolgt nicht-exklusiv/exklusiv [je nach Vereinbarung] und ist geografisch auf [Region, z. B. weltweit, EU] beschränkt.
§ 3 Urheberpersönlichkeitsrechte- Der Autor behält das Recht auf Namensnennung (§ 13 UrhG).
- Änderungen am Werk, die über Lektoratsanpassungen hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Autors.
- Der Autor kann sich gegen Entstellungen des Werks (§ 14 UrhG) wehren.
§ 4 VergütungHonorarmodelle: a. Der Autor erhält eine Vergütung in Form von Tantiemen in Höhe von [z. B. 10–15 %] des Nettoladenpreises pro verkauftem Exemplar (analog und digital). b. Bei sekundären Verwertungen (z. B. Theaterstück, Kinofilm) erhält der Autor eine zusätzliche Vergütung, die separat geregelt wird (§ 7). Auszahlung: a. Tantiemen werden halbjährlich nach Vorlage einer Abrechnung durch den Verlag ausgezahlt. b. Eine Vorauszahlung in Höhe von [Betrag] € wird innerhalb von [z. B. 30 Tagen] nach Vertragsunterzeichnung fällig. Nachvergütung (§ 32a UrhG): Falls der Verlag unverhältnismäßig hohe Einnahmen erzielt, hat der Autor Anspruch auf eine angemessene Nachvergütung.
§ 5 Verpflichtungen des VerlagsDer Verlag verpflichtet sich: a. Das Werk innerhalb von [z. B. 12 Monaten] nach Manuskriptabgabe in der vereinbarten Form zu veröffentlichen. b. Für eine angemessene Vermarktung des Werks zu sorgen, einschließlich Werbung, Pressearbeit und Vertrieb. c. Eine transparente Abrechnung über Verkäufe und Einnahmen vorzulegen. Falls der Verlag das Werk nicht innerhalb der Frist veröffentlicht, fallen die übertragenen Rechte an den Autor zurück.
§ 6 Verpflichtungen des Autors- Der Autor verpflichtet sich, das Manuskript des Werks bis zum [Datum] in druckfertiger Form beim Verlag einzureichen.
- Der Autor garantiert, dass das Werk frei von Rechten Dritter ist und keine gesetzlichen Vorschriften verletzt (z. B. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte).
- Der Autor unterstützt den Verlag bei der Vermarktung des Werks durch Lesungen, Interviews und andere Promotionsaktivitäten, soweit zumutbar.
§ 7 Sekundäre Verwertung (Theaterstück, Kinofilm)- Der Verlag erhält die Option, das Werk als Theaterstück oder Kinofilm zu verwerten. Diese Option gilt für einen Zeitraum von [z. B. drei Jahren] ab der Veröffentlichung des letzten Bandes.
- Der Autor behält das Bearbeitungsrecht, jedoch verpflichtet er sich, bei einer Verwertung durch den Verlag vorrangig mit diesem zusammenzuarbeiten.
- Für die sekundäre Verwertung wird ein separater Vertrag abgeschlossen, der die Vergütung und Rechteübertragung regelt.
- Falls der Verlag die Option nicht ausübt, ist der Autor berechtigt, mit Dritten Verträge über die Verwertung als Theaterstück oder Film abzuschließen.
§ 8 Rechte an Fortsetzungen- Der Verlag erhält ein Erstverhandlungsrecht für Fortsetzungen oder Ergänzungen des Werks.
- Der Autor verpflichtet sich, den Verlag schriftlich zu informieren, bevor er Fortsetzungen oder Ergänzungen anderen Verlagen anbietet.
§ 9 Haftung- Der Verlag haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien) entstehen.
- Der Autor stellt den Verlag von Ansprüchen Dritter frei, die aus Rechtsverletzungen des Werks resultieren.
§ 10 Vertragsdauer und Beendigung- Der Vertrag läuft für eine Dauer von [z. B. fünf Jahren] ab Veröffentlichung des letzten Bandes und verlängert sich automatisch um [z. B. zwei Jahre], sofern keine der Parteien mit einer Frist von [z. B. sechs Monaten] schriftlich kündigt.
- Nach Vertragsende verbleiben alle Rechte beim Autor, es sei denn, diese wurden ausdrücklich verlängert oder gesondert geregelt.
§ 11 VertraulichkeitBeide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 12 Schlussbestimmungen- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist [Ort].
Ort, Datum:
(Unterschrift Autor)
(Unterschrift Verlag)
Hinweise zur Anpassung- Vergütung: Kann je nach Branche oder Art des Vertrags (z. B. Bestsellerpotenzial) angepasst werden.
- Sekundäre Verwertung: Der gesonderte Vertrag für Theaterstücke und Filme sollte bereits Rahmenbedingungen enthalten (z. B. Mindestvergütung, kreative Mitspracherechte des Autors).
- Rückfallrechte: Wichtig, um die Interessen des Autors zu schützen, falls der Verlag nicht aktiv wird.
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