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1130 Wien
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Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
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Künstlervertrag

Zwischen
[Name des Künstlers]
Anschrift: [Adresse]
(im Folgenden: "Künstler")

und

[Name der Vertragspartei, z. B. Veranstalter, Produzent, Agentur]
Anschrift: [Adresse]
Vertreten durch: [Name des Vertreters]
(im Folgenden: "Vertragspartner")

wird folgender Künstlervertrag geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Künstler und dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Erbringung künstlerischer Leistungen durch den Künstler.

  2. Die künstlerischen Leistungen umfassen insbesondere:
    a. [Beschreibung der Leistungen, z. B. Auftritte, Darbietungen, Werkerschaffung].
    b. [Weitere spezifische Tätigkeiten].

  3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Tätigkeit des Künstlers durch Organisation, Vermarktung und sonstige Unterstützungsleistungen zu fördern.


§ 2 Vertragsdauer

  1. Der Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und gilt für eine Dauer von [z. B. zwei Jahren].
  2. Der Vertrag kann vorzeitig gemäß § 10 beendet werden.
  3. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine der Parteien schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt.


§ 3 Rechteübertragung

  1. Der Künstler räumt dem Vertragspartner das Recht ein, die künstlerischen Leistungen im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen. Die Rechteübertragung umfasst:
    a. Vervielfältigungsrechte (§ 16 UrhG): Herstellung und Verbreitung von Kopien der künstlerischen Werke.
    b. Verbreitungsrechte (§ 17 UrhG): Vertrieb und Verkauf der künstlerischen Werke in physischer oder digitaler Form.
    c. Rechte der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG): Online-Veröffentlichungen und Streaming.
    d. Aufführungsrechte (§ 19 UrhG): Darbietung der Werke vor Publikum.

  2. Die Ãœbertragung der Rechte erfolgt exklusiv/nicht-exklusiv [je nach Vereinbarung].

  3. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben, es sei denn, der Künstler stimmt schriftlich zu.


§ 4 Urheberpersönlichkeitsrechte

  1. Der Künstler behält das Recht auf Namensnennung (§ 13 UrhG).
  2. Änderungen oder Bearbeitungen der künstlerischen Werke dürfen nur mit Zustimmung des Künstlers erfolgen (§ 14 UrhG).
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Charakter und die Integrität des Werks zu wahren.


§ 5 Vergütung

  1. Der Vertragspartner zahlt dem Künstler folgende Vergütung:
    a. Eine Gage in Höhe von [Betrag] pro [Leistungseinheit, z. B. Auftritt, Werk].
    b. Tantiemen in Höhe von [Prozentsatz] der Einnahmen aus der Verwertung der Werke (z. B. Verkauf, Streaming, Aufführung).

  2. Die Auszahlung erfolgt spätestens [z. B. 14 Tage nach Erbringung der Leistung].

  3. Der Künstler hat Anspruch auf Nachvergütung gemäß § 32a UrhG, wenn der Vertragspartner außergewöhnlich hohe Einnahmen erzielt.


§ 6 Pflichten des Künstlers

  1. Der Künstler verpflichtet sich:
    a. Seine künstlerischen Leistungen in der vereinbarten Qualität und im vereinbarten Umfang zu erbringen.
    b. Pünktlich zu allen vereinbarten Terminen zu erscheinen und die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.
    c. Im Rahmen der Zusammenarbeit keine anderen Vereinbarungen zu treffen, die den Pflichten gegenüber dem Vertragspartner widersprechen.

  2. Der Künstler ist berechtigt, eigene Projekte zu realisieren, sofern diese die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner nicht beeinträchtigen.


§ 7 Pflichten des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich:
    a. Den Künstler aktiv bei der Vermarktung seiner Leistungen zu unterstützen.
    b. Angemessene Marketing- und PR-Maßnahmen durchzuführen.
    c. Verträge und Verhandlungen im Interesse des Künstlers sorgfältig zu führen.
    d. Regelmäßig Berichte über Einnahmen und Ausgaben vorzulegen, die im Zusammenhang mit der Verwertung der Leistungen des Künstlers stehen.

  2. Der Vertragspartner übernimmt die Organisation und Finanzierung von Projekten, soweit dies vereinbart wurde.


§ 8 Aufzeichnungen und Verwertung

  1. Der Vertragspartner ist berechtigt, Aufnahmen von Darbietungen des Künstlers zu erstellen und zu verwerten, sofern der Künstler zuvor schriftlich zugestimmt hat.
  2. Die Nutzung der Aufzeichnungen ist auf die im Vertrag festgelegten Verwertungswege beschränkt.
  3. Der Künstler bleibt Inhaber der Urheber- und Leistungsschutzrechte.


§ 9 Haftung

  1. Der Vertragspartner haftet für Schäden, die dem Künstler durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen.
  2. Der Künstler haftet für Schäden, die dem Vertragspartner durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen.
  3. Beide Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung der vereinbarten Rechte und Pflichten entstehen.


§ 10 Beendigung des Vertrags

  1. Der Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden.

  2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    a. Eine Partei erheblich gegen ihre vertraglichen Pflichten verstößt.
    b. Eine Partei zahlungsunfähig wird oder Insolvenz anmeldet.
    c. Das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig zerstört ist.

  3. Nach Beendigung des Vertrags verbleiben alle Rechte beim Künstler, es sei denn, diese wurden ausdrücklich über die Vertragsdauer hinaus übertragen.


§ 11 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.


§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist [Ort].


Ort, Datum:


(Künstler)


(Vertragspartner)


Hinweise zur Anpassung

  • Vergütungsmodelle: Je nach Projekt oder Branche können unterschiedliche Vergütungen (z. B. Pauschale, Umsatzbeteiligung) sinnvoll sein.
  • Rechteübertragung: Achten Sie darauf, nur die notwendigen Rechte zu übertragen und sekundäre Nutzungen explizit zu regeln.
  • Branchenspezifische Anpassungen: Passen Sie den Vertrag an die Anforderungen der jeweiligen Kunstform (z. B. Musik, Film, Bildende Kunst) an.

 

 

 

 

 

Impressum | Datenschutz

  Urheberrecht Managementvertrag, Agenturvertrag, Beratervertrag und Promotionverträge; Medienkooperationsvertrag, Merchandisingvertrag,   Nutzungsrecht Leistungsschutzrecht Vertragsgestaltung und -prüfung von Lizenzvertrag, Vergütungsvereinbarungen sowie  Verlagsvertrag, Editionsvertrag und Verlagsadministrationsverträgen einschließlich Vertragsgestaltung für die Produktion von Ton-, Film- und Datenträgern; (Künstlervertrag und  Bandübernahmeverträge, Distributionsverträge, Aufführungsverträge, Auftrittsverträge) drucken Urheberrechte Urheberrechtler Fachanwalt  Medienrecht einschließlich Verlagsrecht, Presserecht, Internetrecht, Musikrecht, Filmrecht, Fernsehrecht und Eventrecht sowie Vertragsgestaltung für Film- und Fernsehproduktionen (Drehbuchverträgen, Verwertungsverträge, Produktionsvereinbarungen); speichernVerlagsrecht Filmrecht Bildrecht Abmahnung Anwalt Hannover Schutz von Domain-Namen, von Marken und Unternehmenskennzeichen, Hosting, Access-, Service und Content-Providing sowie allgemeine Haftungsfragen im Internet, insbesondere die Haftung für eigene und fremde Inhalte, sowie für Links auf fremde Seiten oder eine andere Art der Vernetzung gerichtliche und schiedsgerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen aller Art, auch in einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im internationalen Rechtsverkehrzurück Fachanwalt Urheberrecht und Medienrecht Urheberrechtsschutz_Hinterlegung_Copyright_Softwareschutz Software- und Datenbankrecht.(mit Mobile Commerce und MMS und Digital Rights Management, also Handhabung von DRM Systemen, technischen Schutzmaßnahmen wie Zugangskontrollsystemen und Kopierschutzsystemen insbesondere Kopierschutz bei Audio-CDs, DVDs sowie bei Film- und Multimedie-DVDs und anderen DatenträgernOnline-Anfrage

 

 

 

 

 

 

horak Fachanwälte für Urheberrecht  Georgstr. 48  30159  Hannover  Fon:0511/3573560  Fax:0511/35735629  info@dieurheberrechtler.de

 

 

 

 

 

Bei den nachfolgenden Landgerichten sind wir (u.a.) für unsere Mandanten aktiv:
 

Hannover Fachanwalt Urheberrecht Hannover Fachkanzlei Rechtsberatung Hannover Hameln Celle Bückeburg Nienburg Burgdorf Burgwedel  Langenhagen Garbsen Urheberrecht

Volgersweg 65
30175 Hannover
Tel: 0511/3470
 

Braunschweig Fachanwalt Urheberrecht Braunschweig Fachkanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Braunschweig Peine Gifhorn  Salzgitter Wolfenbüttel Wolfsburg Anwaltskanzlei Urheber

Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531/4880
 

Hamburg Fachanwalt Urheberrecht Hamburg Fachkanzlei Rechtsberatung Hamburg Lüneburg Verden Urheber

Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Tel: 040/428280
 

Bremen Fachanwalt Bremen Urheberrecht Fachkanzlei Rechtsberatung Bremen Bremerhafen Cuxhafen Wilhelmshafen Delmenhorst Cloppenburg Anwaltskanzlei Urheberrecht

Domsheide 16
28195 Bremen
Tel: 0421/36110240
 

Oldenburg Fachanwalt Urheberrecht Oldenburg Fachkanzlei Rechtsberatung Oldenburg  Leer Varel Urheberrecht

Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg
Tel: 0441/2200
 

Osnabrück Fachanwalt Osnabrück Urheberrecht Fachakanzlei Rechtsberatung Osnabrück  Lingen Münster Bad Oeynhausen Urheberrechtsanwalt

Neumarkt 2
49074 Osnabrück
Tel: 0541/3150
 

Bielefeld Bielefeld Fachanwalt Urheberrecht Kanzlei Rechtsberatung Bielefeld  Gütersloh  Rheda-Wiedenbrück Paderborn Urheberrecht Fachkanzlei

Niederwall 71
33602 Bielefeld
Tel: 0521/5490
 

Magdeburg Urheberrecht Magdeburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Magdeburg

Halberstädter Straße 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391/6060
 

Hildesheim Urheberrecht Hildesheim Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hildesheim Sarstedt Urheberrecht Abmahnung Fachanwalt

Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 05121/9680
 

Göttingen Urheberrecht Göttingen Fachanwalt Kanzlei  Rechtsberatung Göttingen Urheberrecht

Berliner Straße 8
37073 Göttingen
Tel: 0551/4030
 

Düsseldorf Urheberrecht Düsseldorf Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Düsseldorf  Urheber

Werdener Straße
40227 Düsseldorf
Tel: 0221/83060
 

Köln Fachanwalt Urheberrecht Köln Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Köln Urheber

Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Tel: 0221/4770
 

Stuttgart Urheberrecht Stuttgart Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Stuttgart Tübingen Esslingen  Ludwigsburg Leonberg Urheber Abmahnung Anwalt

Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Tel: 0711/2120
 

München Urheberrecht München Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung München  Freising Fürstenfeldbruck  Veranstaltungsrecht

Prielmayerstraße 7
80335 München
Tel: 089/559703
 

Berlin Urheberrecht Berlin Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Berlin  Potsdam Brandenburg Urheber Anwalt

Tegeler Weg 17
10589 Berlin
Tel: 030/901880
 

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