KünstlervertragZwischen [Name des Künstlers] Anschrift: [Adresse] (im Folgenden: "Künstler") und [Name der Vertragspartei, z. B. Veranstalter, Produzent, Agentur] Anschrift: [Adresse] Vertreten durch: [Name des Vertreters] (im Folgenden: "Vertragspartner") wird folgender Künstlervertrag geschlossen:
§ 1 VertragsgegenstandDieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Künstler und dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Erbringung künstlerischer Leistungen durch den Künstler. Die künstlerischen Leistungen umfassen insbesondere: a. [Beschreibung der Leistungen, z. B. Auftritte, Darbietungen, Werkerschaffung]. b. [Weitere spezifische Tätigkeiten]. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Tätigkeit des Künstlers durch Organisation, Vermarktung und sonstige Unterstützungsleistungen zu fördern.
§ 2 Vertragsdauer- Der Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und gilt für eine Dauer von [z. B. zwei Jahren].
- Der Vertrag kann vorzeitig gemäß § 10 beendet werden.
- Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine der Parteien schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
§ 3 RechteübertragungDer Künstler räumt dem Vertragspartner das Recht ein, die künstlerischen Leistungen im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen. Die Rechteübertragung umfasst: a. Vervielfältigungsrechte (§ 16 UrhG): Herstellung und Verbreitung von Kopien der künstlerischen Werke. b. Verbreitungsrechte (§ 17 UrhG): Vertrieb und Verkauf der künstlerischen Werke in physischer oder digitaler Form. c. Rechte der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG): Online-Veröffentlichungen und Streaming. d. Aufführungsrechte (§ 19 UrhG): Darbietung der Werke vor Publikum. Die Übertragung der Rechte erfolgt exklusiv/nicht-exklusiv [je nach Vereinbarung]. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben, es sei denn, der Künstler stimmt schriftlich zu.
§ 4 Urheberpersönlichkeitsrechte- Der Künstler behält das Recht auf Namensnennung (§ 13 UrhG).
- Änderungen oder Bearbeitungen der künstlerischen Werke dürfen nur mit Zustimmung des Künstlers erfolgen (§ 14 UrhG).
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Charakter und die Integrität des Werks zu wahren.
§ 5 VergütungDer Vertragspartner zahlt dem Künstler folgende Vergütung: a. Eine Gage in Höhe von [Betrag] pro [Leistungseinheit, z. B. Auftritt, Werk]. b. Tantiemen in Höhe von [Prozentsatz] der Einnahmen aus der Verwertung der Werke (z. B. Verkauf, Streaming, Aufführung). Die Auszahlung erfolgt spätestens [z. B. 14 Tage nach Erbringung der Leistung]. Der Künstler hat Anspruch auf Nachvergütung gemäß § 32a UrhG, wenn der Vertragspartner außergewöhnlich hohe Einnahmen erzielt.
§ 6 Pflichten des KünstlersDer Künstler verpflichtet sich: a. Seine künstlerischen Leistungen in der vereinbarten Qualität und im vereinbarten Umfang zu erbringen. b. Pünktlich zu allen vereinbarten Terminen zu erscheinen und die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. c. Im Rahmen der Zusammenarbeit keine anderen Vereinbarungen zu treffen, die den Pflichten gegenüber dem Vertragspartner widersprechen. Der Künstler ist berechtigt, eigene Projekte zu realisieren, sofern diese die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner nicht beeinträchtigen.
§ 7 Pflichten des VertragspartnersDer Vertragspartner verpflichtet sich: a. Den Künstler aktiv bei der Vermarktung seiner Leistungen zu unterstützen. b. Angemessene Marketing- und PR-Maßnahmen durchzuführen. c. Verträge und Verhandlungen im Interesse des Künstlers sorgfältig zu führen. d. Regelmäßig Berichte über Einnahmen und Ausgaben vorzulegen, die im Zusammenhang mit der Verwertung der Leistungen des Künstlers stehen. Der Vertragspartner übernimmt die Organisation und Finanzierung von Projekten, soweit dies vereinbart wurde.
§ 8 Aufzeichnungen und Verwertung- Der Vertragspartner ist berechtigt, Aufnahmen von Darbietungen des Künstlers zu erstellen und zu verwerten, sofern der Künstler zuvor schriftlich zugestimmt hat.
- Die Nutzung der Aufzeichnungen ist auf die im Vertrag festgelegten Verwertungswege beschränkt.
- Der Künstler bleibt Inhaber der Urheber- und Leistungsschutzrechte.
§ 9 Haftung- Der Vertragspartner haftet für Schäden, die dem Künstler durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen.
- Der Künstler haftet für Schäden, die dem Vertragspartner durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen.
- Beide Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung der vereinbarten Rechte und Pflichten entstehen.
§ 10 Beendigung des VertragsDer Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: a. Eine Partei erheblich gegen ihre vertraglichen Pflichten verstößt. b. Eine Partei zahlungsunfähig wird oder Insolvenz anmeldet. c. Das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig zerstört ist. Nach Beendigung des Vertrags verbleiben alle Rechte beim Künstler, es sei denn, diese wurden ausdrücklich über die Vertragsdauer hinaus übertragen.
§ 11 Vertraulichkeit- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben.
- Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
§ 12 Schlussbestimmungen- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist [Ort].
Ort, Datum:
(Künstler)
(Vertragspartner)
Hinweise zur Anpassung- Vergütungsmodelle: Je nach Projekt oder Branche können unterschiedliche Vergütungen (z. B. Pauschale, Umsatzbeteiligung) sinnvoll sein.
- Rechteübertragung: Achten Sie darauf, nur die notwendigen Rechte zu übertragen und sekundäre Nutzungen explizit zu regeln.
- Branchenspezifische Anpassungen: Passen Sie den Vertrag an die Anforderungen der jeweiligen Kunstform (z. B. Musik, Film, Bildende Kunst) an.
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