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Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
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20354 Hamburg
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70173 Stuttgart
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horak. 
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Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
info@dieurheberrechtler.de

 

 

Managementvertrag

Zwischen

  • [Name des Künstlers]
    Anschrift: [Adresse]
    (im Folgenden: "Künstler")

und

  • [Name der Managementagentur]
    Anschrift: [Adresse]
    Vertreten durch: [Vertreter]
    (im Folgenden: "Agentur")

wird folgender Managementvertrag geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Die Agentur verpflichtet sich, die berufliche Tätigkeit des Künstlers im Rahmen dieses Vertrags zu fördern und dessen Karriere zu managen.

  2. Die Agentur übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:

    • Vermarktung der künstlerischen Leistungen des Künstlers, einschließlich Live-Auftritten, Veröffentlichungen und sonstiger Verwertungen.
    • Verhandlungen und Abschluss von Verträgen im Namen des Künstlers.
    • Planung und Organisation von Projekten, wie Tourneen, Veröffentlichungen und Promotions.
    • Beratung des Künstlers in geschäftlichen und rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit seiner künstlerischen Tätigkeit.
  3. Der Künstler verpflichtet sich, ausschließlich mit der Agentur zusammenzuarbeiten und deren Entscheidungen in Bezug auf die Vermarktung seiner künstlerischen Tätigkeit zu respektieren, soweit dies den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.


§ 2 Vertragsdauer

  1. Der Vertrag wird für eine Laufzeit von drei (3) Jahren geschlossen und beginnt am [Datum].
  2. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils drei (3) Jahre, sofern die Agentur nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich erklärt, den Vertrag nicht verlängern zu wollen.
  3. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß § 10 dieses Vertrags kündigen.


§ 3 Exklusivität

  1. Der Künstler verpflichtet sich, ausschließlich mit der Agentur zusammenzuarbeiten.
  2. Der Künstler darf keine anderen Manager, Agenten oder Vertreter beauftragen, die Aufgaben übernehmen, die im Rahmen dieses Vertrags der Agentur vorbehalten sind, es sei denn, die Agentur stimmt dem schriftlich zu.


§ 4 Rechte und Pflichten der Agentur

  1. Die Agentur ist berechtigt:
    a. Verträge im Namen des Künstlers zu verhandeln und abzuschließen, sofern dies im Rahmen des Vertragsgegenstands liegt.
    b. Die Nutzungsrechte an den künstlerischen Leistungen des Künstlers (z. B. Urheberrechte, Leistungsschutzrechte) treuhänderisch zu verwalten und zu vermarkten.

  2. Die Agentur verpflichtet sich:
    a. Die Interessen des Künstlers gewissenhaft und im besten wirtschaftlichen und künstlerischen Interesse zu vertreten.
    b. Den Künstler regelmäßig über alle wesentlichen Vorgänge zu informieren, insbesondere über laufende Verhandlungen und abgeschlossene Verträge.
    c. Eine ordnungsgemäße Buchführung über alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Künstlers zu führen.


§ 5 Rechte und Pflichten des Künstlers

  1. Der Künstler verpflichtet sich:
    a. Seine künstlerischen Leistungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu erbringen.
    b. An von der Agentur geplanten Projekten aktiv mitzuwirken, sofern dies zumutbar ist.
    c. Keine unabhängigen Verhandlungen über seine künstlerischen Tätigkeiten zu führen.

  2. Der Künstler ist berechtigt:
    a. Transparenz und Einsicht in die Buchführung der Agentur im Zusammenhang mit seinen Einnahmen zu verlangen.
    b. Mit Zustimmung der Agentur eigenverantwortlich Projekte umzusetzen, die nicht im Widerspruch zu den Interessen der Agentur stehen.


§ 6 Vergütung der Agentur

  1. Die Agentur erhält als Vergütung eine Provision in Höhe von [Prozentsatz, z. B. 15 %] aller Bruttoeinnahmen des Künstlers aus den von der Agentur vermittelten oder betreuten Tätigkeiten.
  2. Die Provision wird auf alle Einnahmen erhoben, die während der Vertragslaufzeit erzielt werden, einschließlich nachvertraglicher Einnahmen aus bereits abgeschlossenen Verträgen.
  3. Einnahmen, die der Künstler ohne Mitwirkung der Agentur erzielt, unterliegen nicht der Provisionspflicht, es sei denn, die Agentur stimmt der Mitwirkung ausdrücklich zu.


§ 7 Kosten

  1. Die Agentur trägt alle gewöhnlichen Geschäftskosten, die mit der Vermittlungstätigkeit zusammenhängen.
  2. Außergewöhnliche Kosten (z. B. Reisekosten, Produktionskosten, Marketingkampagnen) werden vom Künstler getragen, sofern sie vorher schriftlich vereinbart wurden.


§ 8 Rechteübertragung

  1. Der Künstler räumt der Agentur das Recht ein, seine Urheber- und Leistungsschutzrechte im Rahmen der Vertragslaufzeit zu verwerten. Dies umfasst:

    • Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte.
    • Aufführungsrechte und Rechte der öffentlichen Zugänglichmachung.
    • Rechte zur Nutzung der Leistungen für Werbezwecke.
  2. Die Agentur verpflichtet sich, die Rechte des Künstlers zu schützen und unberechtigte Nutzungen durch Dritte zu unterbinden.


§ 9 Haftung

  1. Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Der Künstler haftet für Schäden, die er der Agentur durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zufügt.


§ 10 Kündigung

  1. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
  2. Wichtige Gründe sind insbesondere:
    a. Erhebliche Pflichtverletzungen durch eine der Vertragsparteien.
    b. Insolvenz einer der Parteien.
    c. Nachhaltige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses.


§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben.


§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist [Ort].


Ort, Datum:


(Künstler)


(Agentur)


Hinweise zur Anpassung

  • Die Höhe der Provision und die Ãœbertragungsrechte sollten auf die jeweilige Kunstform abgestimmt sein.
  • Bei spezifischen Schutzrechtsarten (z. B. Musik, Film) sind ergänzende Regelungen zu Urheberrechten und Leistungsschutzrechten sinnvoll.
  • Klären Sie besondere Anforderungen an Exklusivität oder Verlängerungsoptionen klar und deutlich.

 

 

 

 

 

 

Impressum | Datenschutz

  Urheberrecht Managementvertrag, Agenturvertrag, Beratervertrag und Promotionverträge; Medienkooperationsvertrag, Merchandisingvertrag,   Nutzungsrecht Leistungsschutzrecht Vertragsgestaltung und -prüfung von Lizenzvertrag, Vergütungsvereinbarungen sowie  Verlagsvertrag, Editionsvertrag und Verlagsadministrationsverträgen einschließlich Vertragsgestaltung für die Produktion von Ton-, Film- und Datenträgern; (Künstlervertrag und  Bandübernahmeverträge, Distributionsverträge, Aufführungsverträge, Auftrittsverträge) drucken Urheberrechte Urheberrechtler Fachanwalt  Medienrecht einschließlich Verlagsrecht, Presserecht, Internetrecht, Musikrecht, Filmrecht, Fernsehrecht und Eventrecht sowie Vertragsgestaltung für Film- und Fernsehproduktionen (Drehbuchverträgen, Verwertungsverträge, Produktionsvereinbarungen); speichernVerlagsrecht Filmrecht Bildrecht Abmahnung Anwalt Hannover Schutz von Domain-Namen, von Marken und Unternehmenskennzeichen, Hosting, Access-, Service und Content-Providing sowie allgemeine Haftungsfragen im Internet, insbesondere die Haftung für eigene und fremde Inhalte, sowie für Links auf fremde Seiten oder eine andere Art der Vernetzung gerichtliche und schiedsgerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen aller Art, auch in einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im internationalen Rechtsverkehrzurück Fachanwalt Urheberrecht und Medienrecht Urheberrechtsschutz_Hinterlegung_Copyright_Softwareschutz Software- und Datenbankrecht.(mit Mobile Commerce und MMS und Digital Rights Management, also Handhabung von DRM Systemen, technischen Schutzmaßnahmen wie Zugangskontrollsystemen und Kopierschutzsystemen insbesondere Kopierschutz bei Audio-CDs, DVDs sowie bei Film- und Multimedie-DVDs und anderen DatenträgernOnline-Anfrage

 

 

 

 

 

 

horak Fachanwälte für Urheberrecht  Georgstr. 48  30159  Hannover  Fon:0511/3573560  Fax:0511/35735629  info@dieurheberrechtler.de

 

 

 

 

 

Bei den nachfolgenden Landgerichten sind wir (u.a.) für unsere Mandanten aktiv:
 

Hannover Fachanwalt Urheberrecht Hannover Fachkanzlei Rechtsberatung Hannover Hameln Celle Bückeburg Nienburg Burgdorf Burgwedel  Langenhagen Garbsen Urheberrecht

Volgersweg 65
30175 Hannover
Tel: 0511/3470
 

Braunschweig Fachanwalt Urheberrecht Braunschweig Fachkanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Braunschweig Peine Gifhorn  Salzgitter Wolfenbüttel Wolfsburg Anwaltskanzlei Urheber

Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531/4880
 

Hamburg Fachanwalt Urheberrecht Hamburg Fachkanzlei Rechtsberatung Hamburg Lüneburg Verden Urheber

Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Tel: 040/428280
 

Bremen Fachanwalt Bremen Urheberrecht Fachkanzlei Rechtsberatung Bremen Bremerhafen Cuxhafen Wilhelmshafen Delmenhorst Cloppenburg Anwaltskanzlei Urheberrecht

Domsheide 16
28195 Bremen
Tel: 0421/36110240
 

Oldenburg Fachanwalt Urheberrecht Oldenburg Fachkanzlei Rechtsberatung Oldenburg  Leer Varel Urheberrecht

Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg
Tel: 0441/2200
 

Osnabrück Fachanwalt Osnabrück Urheberrecht Fachakanzlei Rechtsberatung Osnabrück  Lingen Münster Bad Oeynhausen Urheberrechtsanwalt

Neumarkt 2
49074 Osnabrück
Tel: 0541/3150
 

Bielefeld Bielefeld Fachanwalt Urheberrecht Kanzlei Rechtsberatung Bielefeld  Gütersloh  Rheda-Wiedenbrück Paderborn Urheberrecht Fachkanzlei

Niederwall 71
33602 Bielefeld
Tel: 0521/5490
 

Magdeburg Urheberrecht Magdeburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Magdeburg

Halberstädter Straße 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391/6060
 

Hildesheim Urheberrecht Hildesheim Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hildesheim Sarstedt Urheberrecht Abmahnung Fachanwalt

Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 05121/9680
 

Göttingen Urheberrecht Göttingen Fachanwalt Kanzlei  Rechtsberatung Göttingen Urheberrecht

Berliner Straße 8
37073 Göttingen
Tel: 0551/4030
 

Düsseldorf Urheberrecht Düsseldorf Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Düsseldorf  Urheber

Werdener Straße
40227 Düsseldorf
Tel: 0221/83060
 

Köln Fachanwalt Urheberrecht Köln Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Köln Urheber

Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Tel: 0221/4770
 

Stuttgart Urheberrecht Stuttgart Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Stuttgart Tübingen Esslingen  Ludwigsburg Leonberg Urheber Abmahnung Anwalt

Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Tel: 0711/2120
 

München Urheberrecht München Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung München  Freising Fürstenfeldbruck  Veranstaltungsrecht

Prielmayerstraße 7
80335 München
Tel: 089/559703
 

Berlin Urheberrecht Berlin Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Berlin  Potsdam Brandenburg Urheber Anwalt

Tegeler Weg 17
10589 Berlin
Tel: 030/901880
 

Frankfurt a.M. Urheberrecht Frankfurt Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Frankfurt a.M.  Offenbach Bad Homburg Wiesbaden Hanau Urheberrechtler

Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel: 069/136701